Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Aktuelle Markteinschätzung zu Gold

19.06.2012  |  Harald Weygand
Nach der erfolgreichen Bodenbildung bei 1.522,40 $ schiebt sich der Goldpreis seit Mitte Mai an den Widerstandsbereich um 1.633,90 $. Dort erreicht er aktuell einen massiven Kreuzwiderstand, dessen Bruch jedoch zu einer weiteren Kaufwelle führen dürfte.


Charttechnischer Ausblick:

Gelingt Gold der Ausbruch über 1.633,90 $, dürfte sich die Erholung direkt bis 1.680,00 $ fortsetzen. Darüber läge das nächste Ziel bereits bei 1.725,00 $. Ein Scheitern am Widerstand würde dagegen zu einem Rücklauf bis 1.600,00 $ führen. Doch wäre erst der Bruch dieser Unterstützung aktuell bärisch zu werten und hätte Abgaben bis 1.555,00 $ zur Folge. Darunter dürfte die 1.522,40 $-Marke erneut getestet werden.


Kursverlauf vom 05.06.2012 bis 19.06.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Stunde)
Open in new window


Kursverlauf vom 05.01.2012 bis 19.06.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window


© Harald Weygand

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"