19.07.2012 08:00 Uhr
| Benjamin Summa
Das müssen Sie über "Steuern und Edelmetalle" wissen
Für Edelmetall-Neulinge dürfte vor allem die Abwicklung des Investments als großer Pluspunkt gelten - bis zum Wert von 15.000 Euro können Goldkäufe gegen Bargeld völlig anonym abgewickelt werden, erst danach wird auf Grundlage des Geldwäschegesetzes der Personalausweis kopiert und die Transaktion dokumentiert. Damit unterscheidet sich das Goldinvestment von den meisten anderen Anlageformen, die - wie beispielsweise Goldaktien, deren Kauf über ein Konto und das namentlich zugeordnete Wertpapierdepot abgewickelt wird - automatisch eine Identifizierung des Käufers erfordern.
Auch bei der Steuererklärung haben Edelmetallbesitzer leichtes Spiel - wenn sie ihre Schätze länger als ein Jahr besitzen, sind die Wertzuwächse grundsätzlich von der Abgeltungssteuer und anderen Abschlägen befreit.
Lesen Sie hier eine ausführliche Analyse zum Thema "Edelmetalle und Steuern".
© pro aurum OHG
www.proaurum.de
www.proaurum-valueflex.de
Auch bei der Steuererklärung haben Edelmetallbesitzer leichtes Spiel - wenn sie ihre Schätze länger als ein Jahr besitzen, sind die Wertzuwächse grundsätzlich von der Abgeltungssteuer und anderen Abschlägen befreit.
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