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USA: Werden auch Goldshops bald flächendeckend überwacht?

15.02.2013  |  GoldMoney
Auf Goldankäufe spezialisierte Unternehmen sind mit den rasant steigenden Goldpreisen in den letzten Jahren förmlich wie Pilze aus dem Boden geschossen. In den Vereinigten Staaten steht den Betreibern nun eine weitaus striktere Regulierung als in der Vergangenheit bevor. In diesem Zuge sollen die persönlichen Daten der Kunden fortan registriert und an die örtlichen Polizeibehörden übermittelt werden. Was im Falle von Pfandleihern schon lange Realität ist, soll nun also auch bald flächendeckend für die Goldankäufer gelten.

Noch gibt es keine gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene, um die Daten der Kunden von Geschäften zum Goldankauf flächendeckend zu registrieren. Doch einzelne Kommunen und Bundesstaaten preschen bei diesem Vorhaben mit Vehemenz voran. Die Befürworter einer Kundenregistrierung argumentieren, dass sich Verkäufer in der Zukunft zumindest durch Vorlage eines gültigen Führerscheins ausweisen müssen. Deren persönliche Daten werden in der Folge mittels eines Computersystems, das mit den örtlichen Polizeibehörden vernetzt ist, ohne Wenn und Aber an die staatlichen Ermittler weiter transferiert.

Unter Betreibern von Geschäften zum Goldankauf fallen die Pläne nicht vorbehaltlos auf Gegenliebe, sondern stoßen vielerorts eher auf vehemente Kritik. Neben den höheren Kosten für einen größeren Bürokratieaufwand im eigenen Unternehmen, halten auch berechtigte Befürchtungen vor einer in der Zukunft deutlich sinkenden Kundenzahl die Betreiber in Atem.

Die Befürworter einer lückenlosen Datenregistrierung von Goldverkäufern verweisen hingegen auf die Notwendigkeit derartiger Maßnahmen. Begründet werden die Pläne vor allem auf Basis eines zunehmenden Angebots von Diebesgut, das aus Hauseinbrüchen und ähnlichen Aktionen resultiere.

Natürlich scheiden sich die Geister im Hinblick auf die Argumente von Befürwortern und Gegnern solcher Maßnahmen. Während die Unternehmen die Pläne mehrheitlich ablehnen, da ihnen höhere Kosten und Investitionen entstehen, sehen andere Kritiker die persönlichen Freiheitsrechte der Bürger durch den Zugriff des Staates auf personenbezogene Kundendaten bedroht.

In diesem Kontext sollte man sich wohl die Frage stellen, was für eine Art von Kunden durch Goldshops denn mehrheitlich bedient wird? In erster Linie gehören dazu ganz sicher Personen, die der Ansicht zu sein scheinen, dass die bisherige Rally des Goldpreises einen Verkauf von Erb- und in der Schublade vor sich hin siechenden Schmuckstücken rechtfertigt.

Nicht selten wird in Werbeanzeigen der Eindruck vermittelt, dass es kaum einen besseren Zeitpunkt geben könne, um sich von altem Tafelsilber zu trennen. Unter vielen Verkäufern herrscht bis heute wenig Verständnis vor, warum der Besitz von Gold und anderen Edelmetallen in Zeiten rücksichtsloser Papiergeldabwertungen durch die Zentralbanken dabei behilflich ist, um zumindest einen Teil seines Vermögens gegen einen stetigen Verlust von Kaufkraft abzusichern.

Ein derart vorausschauendes Anlageverhalten könnte durch Staaten höchstens durch die Verabschiedung eines neuerlichen Goldverbots bestraft werden, wofür es zurzeit jedoch keine handfesten Hinweise gibt. Trotz allem sind Goldanleger sicherlich gut beraten, ihr in Gold investiertes Vermögen in mehr als nur einer Weltregion zu lagern und somit räumlich zu diversifizieren.

Berichte aus der Vergangenheit zeigen, dass die typischen Kunden von Goldshops ihre Edelmetalle versetzen, um mehr Bargeld für Konsumzwecke zur Verfügung zu haben. Nicht selten werden auch ausstehende Rechnungen und Schulden aus den Erlösen dieser Goldverkäufe beglichen. Kritiker der auf Kommunal- und Bundestaatenebene betriebenen Datenweiterleitung an die Polizeibehörden sehen deshalb in solchen Maßnahme eher den Drang des Staates, sich zukünftig einen lückenlosen Überblick über die Aktivitäten von Goldankäufen und -verkäufen im Nichtbankensektor verschaffen zu wollen.

Nicht umsonst heißt es auch unter einer ganzen Reihe von Betreibern der Goldshops, dass die staatliche Regulierung an der falschen Stelle ansetze. Ganz nach dem Motto, die Großen - in diesem Falle Banken - ließe man laufen, während immer nur auf die Kleinen eingehauen werde.

Andererseits erklären Befürworter einer stärkeren Überwachung dieses Teilmarktes, dass der Zwang zu einer Erhebung und Weitergabe von persönlichen Daten den Pfandleihern auch nicht das Geschäft verhagelt habe. Ob sich etwaige Golddiebstähle auf die geforderte Weise jedoch tatsächlich besser aufklären lassen, bleibt zu bezweifeln. Vielmehr wird damit zu rechnen sein, dass Diebesgut seinen Weg in andere Bundesstaaten mit liberaleren Gesetzen oder über die Landesgrenzen hinweg finden wird, um die bereits mancherorts bestehenden Gesetze zu umgehen.


© GoldMoney News Desk
www.GoldMoney.com/de



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