Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Soros Fonds kauft Call-Optionen von Junior-Bergbauunternehmen im Wert von 25,2 Mio. $

17.05.2013  |  Redaktion
Wie Bull Market Thinking gestern berichtete, hat Soros Fund Management LLC, dessen Gründer und Leiter kein geringerer ist als der milliardenschwere Finanzier und Börsenguru George Soros, seine Goldreserven erheblich erhöht. Dies geht aus einer kürzlich veröffentlichten SEC-Pflichtmitteilung hervor.

Während des ersten Quartals war das Unternehmen nicht nur mit 32 Mio. $ an verschiedenen Bergbauunternehmen beteiligt, sondern erweiterte seinen bisherigen GDX-Aktienbestand um 1,1 Mio. auf 2,666 Mio. Aktien mit einem Gesamtwert von rund 100 Mio. $. Darüber hinaus erwarb Soros Funds Management 1,51 Call-Optionen im Wert von 25,2 Mio. $ auf den GDXJ Junior Gold Miners Index.

Das Unternehmen verfügt damit derzeit über diverse Goldinvestments im Wert von 239,2 Mio. $. Die jüngste Aktienbewegung des erfahrenen Unternehmens, dessen Fond zu den leistungsstärksten Hedgefonds der Welt gehört, lässt hoffen, dass dem Goldpreis in naher Zukunft ein deutlicher Zuwachs bevorsteht.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"