Nachdem die indische Regierung im Mai dieses Jahres eine Regelung erlassen hatte, die den Goldimport und -export aus Sonderwirtschaftszonen teilweise untersagte, hat die Reserve Bank of India in der vergangenen Woche diese sowie exportorientierte Betriebe angewiesen, Gold nur für den Zweck der Verarbeitung und des anschließenden Exports zu importieren, wie Mineweb gestern berichtete.
Grund für diese Maßnahme sei, dass auch nach dem Import- und Exportverbot über einige dieser Agenturen und Handelshäuser Gold auf den heimischen Markt gelangt sei, da diese, von der 10%igen Steuer auf Goldimporte befreit, die Steuerfreiheit ausgenutzt und durch die Umleitung des Goldes Arbitragegewinne von 7,5% erzielt hätten.
Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!