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Warum die Vermögensabgabe eine Zeitbombe ist

09.02.2014  |  Manfred Gburek
Unter Umverteilern aus der Politik ist man sich über eines längst im Klaren: Die Staatskassen müssen aufgefüllt werden. Doch welche und wie, darüber wird heftig gestritten. Zur Auswahl stehen neben den gängigen Umsatz- und Einkommensteuererhöhungen die beiden folgenden Methoden: 1. finanzielle Repression über negative Realzinsen (Nominalzinsen minus Inflationsrate), mittlerweile ein alter Hut und deshalb hier schon einige Male besprochen, 2. Vermögensabgabe, spätestens seit ihrer Thematisierung durch die Bundesbank im Januar besonders hierzulande ein Aufreger sondergleichen. Beide Methoden könnten nebeneinander greifen, denn die erste läuft auf eine dauerhafte schleichende Enteignung von Sparern hinaus, die zweite auf eine - angeblich einmalige - Teilenteignung der Vermögenden (treffender formuliert: derjenigen, die Politiker zu Vermögenden erklären).

Die Diskussion über die Vermögensabgabe entbrannte, ohne von der breiten Öffentlichkeit wirklich wahrgenommen zu werden, im vergangenen Sommer. Urheber waren Unternehmensberater, die mit dem Gedanken an eine Abgabe von rund 10 Prozent auf das private Nettovermögen (also Bruttovermögen abzüglich Schulden) zur Entlastung von Staatshaushalten spielten. Danach schien Gras über die Sache zu wachsen - bis der Internationale Währungsfonds (IWF), in dem die USA durch ihre Sperrminorität de facto das Sagen haben, erst so richtig auf die Pauke haute: Im berüchtigten "Fiscal Monitor" zur Überschrift "Taxing times" mündete auch sein Vorschlag in eine Vermögensabgabe von 10 Prozent, und zwar speziell in Krisenländern. Nach heftiger Kritik von außen ruderte der IWF allerdings wieder etwas zurück.

Dann erschien der erwähnte Monatsbericht der Bundesbank, der sich vordergründig betrachtet ebenfalls mit einer Vermögensabgabe in Krisenländern beschäftigte, aber in Wahrheit viel weiter ging. Zunächst in subtiler Sprache formuliert, setzte er sich dafür ein, reiche Privatleute aus armen Euroländern zur Kasse zu bitten. Daraufhin konnte man fast zur Meinung kommen, das geschehe den Reichen mit ihren Yachten an Italiens, Frankreichs, Spaniens und Griechenlands Küsten gerade recht - bis ein Satz wie dieser auftauchte: "Hilfsprogramme, die von den Steuerzahlern anderer Mitgliedstaaten finanziert werden, sollten nur im Ausnahmefall und als letzte Verteidigungslinie zum Einsatz kommen."

Eine Zeitbombe! Denn erstens würden die Reichen endgültig aus den armen Ländern vertrieben, und deshalb kann man sie gar nicht mehr zur Kasse bitten. Zweitens dürften die armen Länder schneller in die Pleite schlittern. Und drittens würde im Gefolge eine heiße Diskussion über die Verteilung der finanziellen Lasten im Euroraum entbrennen. Zu wessen Lasten sie ginge, ist klar: Die reichen Euroländer unter Führung von Deutschland (auch wenn manche Statistik dagegen spricht) müssten den armen aus der Patsche helfen. Nichts anderes verbirgt sich hinter dem oben zitierten „Ausnahmefall“.

Spätestens aus Anlass solcher Überlegungen erscheint es angebracht, sich über die Konsequenzen Gedanken zu machen. Als Erstes fällt auf, dass die Appelle der armen Euroländer, Deutschland solle sich mehr um sie kümmern, in bestimmten politischen Gremien (weniger in der Öffentlichkeit) enorm zunehmen. Das beginnt mit so abenteuerlichen Vorschlägen, die deutschen Exporte sollten gedrosselt werden (was dann aber doch gezielt an die Öffentlichkeit geriet) und erstreckt sich bis zur Forderung, Deutschland müsse international mehr Verantwortung übernehmen. Unsere Verteidigungsministerin hat ja gerade schon Afrika besucht.

Weitere Konsequenzen sind absehbar. Nur die ganz Reichen zu besteuern, in welchem Land auch immer sie sich befinden, bringt für die Staatshaushalte nicht mehr als den sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen Stein. Folglich werden über kurz oder lang auch die weniger Vermögenden zur Kasse gebeten. Dazu eine plausible Rechnung: Wenn die Staaten schon private Einlagen bei Banken und Sparkassen bis 100.000 Euro pro Sparer und Konto gesetzlich absichern, warum dann nicht Beträge, die darüber hinaus gehen, der Besteuerung unterwerfen? Dieser Gedanke entspringt nicht etwa der Phantasie, sondern wird in den erwähnten Gremien bereits diskutiert. Übrigens auch, nach welchem Modus der Lastenausgleich zwischen den Euroländern - zulasten Deutschlands und zugunsten von Ländern wie Spanien oder Portugal - funktionieren soll.

Dabei wird es nicht bleiben. Ein besonders brisantes Thema ist das Ausmaß der Kapitalverkehrskontrollen. In erster Linie die USA drücken diesbezüglich aufs Tempo. Aber auch Deutschland mischt mit, nur dass dieses Thema hier eher unter dem Aspekt der Steuerhinterziehung diskutiert wird. Doch worin besteht schon der Unterschied zwischen dem Druck der USA auf Europa, doch bitteschön möglichst weitgehend das amerikanische Rechtssystem einzuführen, und dem Ausschlachten von Schweizer CDs mit sensiblen Daten deutscher Steuerzahler durch hiesige Finanzämter? Im Grunde gibt es ihn nicht.

Das zurzeit viel diskutierte Bargeldverbot wird zwar nicht von heute auf morgen kommen, aber es bleibt in der Diskussion, weil eine starke Lobby sich dafür einsetzt, bestehend aus nahezu der ganzen Finanzwirtschaft und natürlich aus den meisten Staaten. Deren Kontrolle über alle Bürger steht auf ihrer Agenda ganz obenan.

Hier drängt sich die Frage nach einem möglichen Goldverbot für private Anleger auf. Beim Gold handelt es sich um das einzige auf der ganzen Welt akzeptierte internationale Geld. Sein Besitz kann nicht einfach überall verboten werden, und beim immer wieder angeführten Beispiel vom früheren Verbot in den USA handelte es sich eher um eine Verzweiflungstat im Zuge der Depression zu Beginn der 30er Jahre als um eine politische Großtat.

Würde der private Goldbesitz heute in einem Land verboten, fänden sich schnell andere, die den Besitzern helfend zur Seite stünden. Dafür gibt es allein über die Schweiz verteilt zehn Zollfreilager; sie sind exterritoriale Gebiete. Im Übrigen sei zum Thema Gold noch erwähnt, dass ein Teil der aktuellen Preiserholung auf Käufe zurückzuführen ist, deren Motiv darin besteht, neben der Wertbeständigkeit und der internationalen Akzeptanz auch die Anonymität des Edelmetalls zu nutzen und damit der Vermögensabgabe zu entgehen.

Zum Schluss noch einige Bemerkungen zu Immobilien, hier speziell Wohnimmobilien: Die Politik zielt darauf ab, selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen von der Vermögensabgabe auszunehmen, nicht dagegen vermiete Objekte. So wird es dann wohl auch kommen. Darüber dürfte es erhebliche Auseinandersetzungen bis hin zu Verfassungsbeschwerden geben. Und Letztere werden sich häufen, sobald feststeht, dass die Vermögensabgabe rückwirkend eingeführt wird, damit nicht so viele Immobilieneigentümer vorzeitig die Konsequenzen ziehen. Nachdem die Rückwirkung aus Anlass der gekürzten Spekulationsfrist für vermieteten Wohnraum bereits zum Teil stattgefunden hat, werden die Richter an den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof und zum Bundesverfassungsgericht dieser Spur folgen. Arme Eigentümer vermieteter Immobilien: Erst die Mietpreisbremse, in Zukunft die Vermögensabgabe, und wegen der Immobilität hilft kein Zollfreilager. Da empfiehlt sich schon der eine oder andere Verkauf, bevor es so weit ist.


© Manfred Gburek
www.gburek.eu

Herr Gburek ist Fachjournalist und Buchautor. Seine letzten Werke waren: "Das Goldbuch" (2005), das Wörterbuch "Geld und Gold klipp und klar von A bis Z" (2007) und "Die 382 dümmsten Sprüche der Banker" (2008).



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