Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Golden Star Resources: Reserven und Ressourcen zum 31. Dezember 2013

11.02.2014  |  Minenportal.de
Golden Star Resources Limited gab gestern seine nachgewiesenen und wahrscheinlichen Mineralreserven sowie die Mineralressourcen mit Stand vom 31. Dezember 2013 bekannt. Diesen zufolge sanken die Mineralreserven verglichen zum Vorjahr um 8% auf 3,9 Mio. Unzen Gold. Bei den gemessenen und angezeigten Ressourcen ist mit 6,4 Mio. Unzen ein Rückgang um 14% zu verzeichnen.

Dabei stiegen die nachgewiesenen und wahrscheinlichen Mineralreserven bei Wassa um 34% auf 2,0 Mio. Unzen. Der durchschnittliche Goldgehalt lag mit 1,75 g/t 22% über dem, der am Ende des Vorjahres gemeldet worden war. Die gemessenen und angezeigten Ressourcen bei Wassa verzeichneten ein Plus von 29% und erreichten so 3,3 Mio. Unzen. Der Goldgehalt stieg um 25% auf im Schnitt 2,0 g/t.

Die Mineralreserven und -ressourcen wurden auf der Grundlage eines Goldpreises von 1.300 bzw. 1.400 $ geschätzt.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Golden Star Resources Ltd.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"