Amerikanische Behörde besorgt vor "Runs" auf Geldmarktfonds
03.08.2014 | Prof. Dr. Thorsten Polleit
Am 23. Juli 2014 beschloss die amerikanische Finanzaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission), dass es Geldmarktfonds erlaubt wird, Gebühren bei (vorzeitiger) Rückgabe von Fondsanteilen zu erheben beziehungsweise Rückgabewünsche der Kunden um bis zu zehn Tage zu verzögern.
Dadurch soll die Gefahr von "Runs" auf Geldmarktfonds (die vor allem in kurzfristige Staats, Banken- und Unternehmensschulden investieren) gebannt werden: Wenn gleichzeitig viele Kunden ihr Geld abziehen, müssen Geldmarktfonds ihre Wertpapiere am Markt verkaufen - und das kann zu steigenden Zinsen und Verspannungen am Kreditmarkt führen.
Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Maßnahme, wenn sie umgesetzt wird, erst recht zu einer Flucht auf Geldmarktfondsanteile führt: eben dann, wenn Kunden in Krisenzeiten befürchten, dass ihnen der Zugang zu ihrem Kapital erschwert beziehungsweise verwehrt wird. Für die Kunden läuft die Maßnahme darauf hinaus, dass die Liquidität ihrer Geldanlage eingeschränkt wird.
Sie können möglicherweise nicht wie bisher davon ausgehen, dass sie an ihr Geld kommen.
Im Juni 2014 belief sich das Geldmarktfondsvolumen in den Vereinigten Staaten von Amerika auf etwa 2,4 Billionen US-Dollar - also umgerechnet etwa 1,8 Billionen Euro (zum Vergleich: Das deutsche Bruttoinlandsprodukt belief sich in 2013 auf etwa 2,7 Billionen Euro).
Die amerikanischen Maßnahmen könnten ein Vorbild für andere Währungsräume sein, Europa eingeschlossen: Auch hier könnten die Behörden künftig die Zahlungsfähigkeit von bisher als liquide erachteten Anlageformen - hierzu zählen auch Rentenfonds - einschränken, natürlich zum Nachteil des Sparers und zu Gunsten der Schuldner.
Maßnahmen, die darauf abzielen, die Liquidität und Fungibilität von herkömmlichen Anlageformen einzuschränken, haben vor allem ein Ziel: Die Handlungsfreiheit der Akteure auf den Kapitalmärkten soll eingeschränkt werden, um mögliche Bruchstellen im überdehnten Schuldgeldsystem im Vorfeld auszuschalten.xxx
© Prof. Dr. Thorsten Polleit
Quelle: Auszug aus dem Marktreport der Degussa Goldhandel GmbH
Dadurch soll die Gefahr von "Runs" auf Geldmarktfonds (die vor allem in kurzfristige Staats, Banken- und Unternehmensschulden investieren) gebannt werden: Wenn gleichzeitig viele Kunden ihr Geld abziehen, müssen Geldmarktfonds ihre Wertpapiere am Markt verkaufen - und das kann zu steigenden Zinsen und Verspannungen am Kreditmarkt führen.
Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Maßnahme, wenn sie umgesetzt wird, erst recht zu einer Flucht auf Geldmarktfondsanteile führt: eben dann, wenn Kunden in Krisenzeiten befürchten, dass ihnen der Zugang zu ihrem Kapital erschwert beziehungsweise verwehrt wird. Für die Kunden läuft die Maßnahme darauf hinaus, dass die Liquidität ihrer Geldanlage eingeschränkt wird.
Sie können möglicherweise nicht wie bisher davon ausgehen, dass sie an ihr Geld kommen.
Im Juni 2014 belief sich das Geldmarktfondsvolumen in den Vereinigten Staaten von Amerika auf etwa 2,4 Billionen US-Dollar - also umgerechnet etwa 1,8 Billionen Euro (zum Vergleich: Das deutsche Bruttoinlandsprodukt belief sich in 2013 auf etwa 2,7 Billionen Euro).
Die amerikanischen Maßnahmen könnten ein Vorbild für andere Währungsräume sein, Europa eingeschlossen: Auch hier könnten die Behörden künftig die Zahlungsfähigkeit von bisher als liquide erachteten Anlageformen - hierzu zählen auch Rentenfonds - einschränken, natürlich zum Nachteil des Sparers und zu Gunsten der Schuldner.
Maßnahmen, die darauf abzielen, die Liquidität und Fungibilität von herkömmlichen Anlageformen einzuschränken, haben vor allem ein Ziel: Die Handlungsfreiheit der Akteure auf den Kapitalmärkten soll eingeschränkt werden, um mögliche Bruchstellen im überdehnten Schuldgeldsystem im Vorfeld auszuschalten.xxx
© Prof. Dr. Thorsten Polleit
Quelle: Auszug aus dem Marktreport der Degussa Goldhandel GmbH