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Von der Bargeldverbot-Hysterie bis zur Wucht von Gold und Silber

07.02.2016  |  Manfred Gburek
Heute beschäftige ich mich mit so unterschiedlichen, letzten Ende jedoch zusammenhängenden Themen wie zum einen mit Gold und Silber, zum anderen mit dem angeblich um die Ecke lauernden Bargeldverbot. Beginnen wir mit dem erfreulicheren: Die beiden Edelmetalle und erst recht die Minenaktien haben in diesem Jahr einen fulminanten Start hingelegt. Der Anstieg wird mit Unterbrechungen weiter gehen, aber Sie sollten auf einige Feinheiten achten:

Von den technischen Indikatoren habe ich mir zwei vorgenommen, die relative Stärke im Vergleich Gold/Silber und im Vergleich Minenaktien/Gold, beide Male auf US-Dollar-Basis. Der erste Indikator enttäuscht zunächst, denn seit Jahresbeginn ist der Goldpreis bis zum vergangenen Freitag um 8,9 Prozent gestiegen, der Silberpreis dagegen nur um 6,4 Prozent – ein Zeichen dafür, dass Anleger Silber offenbar eher noch als Industrie- und weniger als Edelmetall bewerten und dass sie der Edelmetallhausse noch nicht ganz trauen. Erst wenn es umgekehrt ist, können sie uneingeschränkt jubeln.

Ganz anders der zweite Indikator: Die Schwergewichte Barrick Gold (plus 52,2 Prozent), Newmont Mining (plus 31,6 Prozent) und Anglogold Ashanti (plus 40,4 Prozent) haben den Anstieg des Goldpreises bis zum vergangenen Freitag weit hinter sich gelassen. Zwischenfazit: Der Gold/Silber-Indikator ist einstweilen neutral; seine weitere Entwicklung hängt davon ab, ob die Bewertung des Silbers als Edelmetall in den Vordergrund rückt. Ganz anders der Minenaktien/Gold-Indikator; er spricht für die Fortsetzung der Edelmetallhausse - wie erwähnt, mit Unterbrechungen.

Nun zu der absolut skurrilen Bargeld-Diskussion: Man nehme eine Phrasendreschmaschine - sie kommt im Politikbetrieb täglich zum Einsatz - und übertrage sie auf alles, was mit Geld zu tun hat. Dann kommt aktuell Folgendes heraus: Bargeldabschaffung, Falschgeld, Negativzinsen, finanzielle Repression, Vorratsdatenspeicherung, Kontrolle, Schwarzgeld, Digitalisierung, 500-Euro-Scheine, Steuerhinterziehung, Korruption, Geldwäsche, Betrug, Mafia, Terrorismusbekämpfung. Als hätten wir keine anderen Probleme, wird das alles jetzt in den Medien durcheinander gedroschen. Armes Deutschland.

Besonders schlimm daran ist die damit einher gehende Heuchelei. So plädiert Deutsche Bank-Cochef John Cryan für die Abschaffung des Bargelds, weil es "schrecklich ineffizient" sei. Richtig interpretiert, bedeutet das so viel wie: Die einst stolze, durch jahrelanges Missmanagement auf die schiefe Bahn geratene Großbank möchte eine potenzielle Verlustquelle stopfen, die offenbar aus der weiteren Beschäftigung mit Bargeld zu kommen droht. Cryan erhält Unterstützung vom Finanzdienst Bloomberg, der Scheine und Münzen für "dreckig, gefährlich, unhandlich, teuer und antiquiert" hält. So viel zur Bargeldabschaffung.

Wobei Bundesbank-Präsident Jens Weidmann dem Thema im Interview mit der Bild-Zeitung wieder einen vernünftigeren Anstoß gibt: "Der Bürger soll selbst entscheiden können, ob er lieber Bargeld nutzen oder bargeldlos bezahlen möchte."

Deutschbanker Cryan und die Leute von Bloomberg erhalten, wenngleich eher mittelbar, professorale Unterstützung: Wirtschaftswissenschaftler Kai Bussmann kommt in einer Studie, die er im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstellt hat, zum Ergebnis: Das Geldwäschevolumen belaufe sich in Deutschland auf jährlich etwa 100 Milliarden Euro. Kein Wunder, dass der Beifall aus den Regierungskreisen von CDU und SPD Bussmann sicher ist, nicht dagegen von der FDP.

Zugegeben, Cryans Ineffizienz-These, die laut Bloomberg dreckigen bis antiquierten Geldscheine und Bussmanns Geldwäschevolumen hängen scheinbar nur locker zusammen. Aber durch die von Medien in Gang gesetzte Phrasendreschmaschine münden sie mittlerweile in eine allgemeine Hysterie, die von Politikern und Bankern - bis zu EZB-Präsident Mario Draghi - bewusst geschürt wird. Da lobe ich mir Jens Weidmann als Gegenpol, wenn er einfach nur feststellt, "dass Banknoten das einzige gesetzliche Zahlungsmittel sind".

In der überaus hysterischen Diskussion spielt Gold bisher eine untergeordnete bis keine Rolle. Nanu, da reden sich alle, die unter einer fortgeschrittenen Profilneurose leiden, über die Geldwäsche mithilfe von Kunst und Antiquitäten, 500-Euro-Scheinen und notariellen Anderkonten in Rage, und Gold soll da keine Rolle spielen? Ich gehe jede Wette darauf ein, dass die Diskussion bald auch vor dem Edelmetall nicht Halt machen wird. Vielleicht muss sein Preis noch etwas steigen, damit die Goldgegner unter den Politikern, Bürokraten und sogar Bankern - Letztere, weil sie mit Gold kaum Geld verdienen - dann auf die vermeintliche Ungerechtigkeit hinweisen können, die ein Preisanstieg ihrer naiven Ansicht nach mit sich bringt.

Als Pragmatiker konzentriere ich mich gern auf Fakten. Also nenne ich Ihnen im Folgenden zunächst wichtige Eckdaten: Nach § 3 Absatz 2 Geldwäschegesetz müssen Banken, Sparkassen, Versicherer, Notare, Anwälte, Wirtschaftsprüfer und eine Reihe weiterer in § 2 genannter Institute und Personen Ein- und Auszahlungen ab 15.000 Euro den in § 16 aufgezählten Behörden nennen. Beträge darunter sind ebenfalls zu melden, falls sie nacheinander erfolgen und 15.000 Euro überschreiten.

Nicht damit zu verwechseln ist eine andere Bargeldgrenze: Falls Sie von Deutschland aus in ein anderes EU-Land reisen oder von dort kommen, müssen Sie mitgeführtes Bargeld und dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel im Gegenwert ab 10.000 Euro dem Zoll auf Befragen mündlich nennen.

Zum Bargeld in diesem erweiterten Sinn gehören: Geldscheine und Münzen, sofern sie gesetzliche Zahlungsmittel sind oder in solche noch umgetauscht werden können, wie Mark und Schilling, ferner Sparbücher und -briefe, Schecks einschließlich Reiseschecks, Wechsel, Aktien, Gold, Silber, Platin, Diamanten, Rubine, Saphire und Smaragde (nicht dagegen Schmuck und sonstige Gegenstände aus Edelmetallen oder Edelsteinen). Für Sammler- und Anlagemünzen gilt nicht der Nominal-, sondern der tatsächliche aktuelle Wert.

Zur Meldestelle heißt es in den Zoll-Vorschriften: "Die Anmeldung muss beim Zoll (oder einer anderen zuständigen Behörde) an der Kontrollstelle zur Einreise in die EU bzw. Ausreise aus der EU vorgenommen werden." Damit nicht genug, es gibt noch weitere Vorschriften, an die Sie sich halten sollten. So dürfen Franzosen, egal ob Privatleute oder Firmen, nur bis 1000 Euro in bar bezahlen; ausgenommen sind ausländische Touristen, die bis 10.000 Euro in bar bezahlen dürfen. Barzahlungen sind in Spanien bis 2500 Euro möglich, in Italien bis 3000 Euro.

Bargeld und ihm gleichgestellte Zahlungsmittel haben zweifellos den Reiz, dass sie in Zeiten negativer Zinsen wenigstens nicht an Wert verlieren, ja dass zum Beispiel Gold und Silber in Erwartung einer längeren Phase mit negativen Zinsen sogar erheblich an Wert gewinnen können. Insofern ist eine Studie des unabhängigen Forschungsinstituts Capital Economics aufschlussreich, wonach negative Zinsen bis minus 2 Prozent erreichen können, bevor sie einen Bankrun auslösen.

Den Weg dahin hat zuletzt Japan mit einem negativen Minizins beschritten. Die Eurozone, die Schweiz, Schweden und Dänemark waren vorausgegangen. Denkt man das alles konsequent zu Ende, wird deutlich, welche Wucht in der Preisentwicklung von Gold und Silber nach der ersten Euphorie seit Beginn dieses Jahres noch stecken wird. Denken Sie dabei auch an meine heutigen einleitenden Bemerkungen.


© Manfred Gburek
www.gburek.eu

Herr Gburek ist Fachjournalist und Buchautor. Seine letzten Werke waren: Außer diversen Börsenbüchern schrieb er: "Das Goldbuch", das Wörterbuch "Geld und Gold klipp und klar von A bis Z", "Die 382 dümmsten Sprüche der Banker" und zuletzt das Ebook "Ach du liebes Geld!".



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