Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Noch fehlt es an Signifikanz bei Gold

07.03.2016  |  Thomas May
Der Goldpreis gewann in der Vorwoche deutlich an Dynamik und arbeitete sich bis zum Widerstand bei 1.265,00 USD vor. Am Freitag kam es sogar zu einem Kursspike darüber, der aber schnell wieder abverkauft wurde. Der Trend zeigt klar aufwärts, kurzfristig mahnt die Freitagskerze aber etwas zur Vorsicht.


Charttechnischer Ausblick:

Der lange Schatten zur Oberseite zeigt an, dass die Kaufkraft der Bullen noch nicht ausgereicht hat, den Goldpreis über 1.265,00 USD zu halten. Nun muss diese temporäre Schwäche schnell aufgefangen werden. Das Edelmetall benötigt einen Schlusskurs über 1.265,00 USD, um sich weiteres Potenzial auf der Oberseite freizuschaufeln. Die nächsten Trendziele lassen sich bei 1.285,80 und 1.307,59 USD nennen.

Lässt die Kraft der Käufer dagegen nach, wäre vor dem endgültigen Ausbruch über 1.265,00 USD ein Test der kurzfristigen Aufwärtstrendlinie bei 1.240,00 USD möglich.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"