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Vedanta Resources plc: Sperrfrist des Rückkaufprogramms

01.04.2016  |  Business Wire
Vedanta Resources plc (das „Unternehmen“) gibt vor Beginn seiner geplanten Sperrfrist am 1. April bekannt, dass es beabsichtigt unwiderrufliche Vereinbarungen mit einem oder mehreren Drittpartei-Brokern (die „Broker“) einzugehen, um in seinem Namen innerhalb bestimmter vorgegebener Parameter ein Rückkaufprogramm für den Rückkauf der folgenden Schuldverschreibungen zu starten:

(a) bis zu 148,6 Mio. US-Dollar (d. h. bis zu 20 Prozent) des noch ausstehenden Gesamtnennbetrags von 743 Mio. US-Dollar von 6,75 % der 2016 fälligen Schuldverschreibungen von Vedanta Resources plc (die „2016 fälligen Schulverschreibungen“); und

(b) bis zu 200 Mio. US-Dollar des noch ausstehenden Gesamtnennbetrags von 582 Mio. US-Dollar von 5,50 Prozent. Garantierte 2016 fällige Wandelschuldverschreibungen von Vedanta Resources Jersey Limited (die „Wandelschuldverschreibungen“ und, zusammen mit den 2016 fälligen Schuldverschreibungen, die „Schuldverschreibungen“),

innerhalb dieser Sperrfrist. Es wird erwartet, dass die Vereinbarungen am 4. April 2016 in Kraft treten werden. In Übereinstimmung mit den Bedingungen der 2016 fälligen Schuldverschreibungen können die erworbenen 2016 fälligen Schuldverschreibungen entweder gekündigt oder bis zum Fälligkeitstermin gehalten werden. In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen können die erworbenen Wandelschuldverschreibungen entweder zur Stornierung übergeben oder bis zum Fälligkeitstermin gehalten werden.

Käufe der Schuldverschreibungen wird das Unternehmen aus bestehenden Mitteln und aus Mitteln finanzieren, die nach erfolgter Teilrückzahlung von Vedanta Limited eines konzerninternen Darlehens zwischen dem Unternehmen und Vedanta Limited zur Verfügung stehen.

Die Broker werden Handelsentscheidungen in Bezug auf den Kauf der Schuldverschreibungen unabhängig und unbeeinflusst von jeweils dem Unternehmen und Vedanta Resources Jersey Limited vornehmen.

Vor Beginn seiner Sperrfrist möchte das Unternehmen außerdem bekanntgeben, dass die Kreditbanken bestimmten, von dem Unternehmen geforderten Änderungen innerhalb ihrer Vereinbarungen zugestimmt haben, die auf die Bedingungen der jeweiligen Kreditfazilität vom 31. März 2016 bis zur Frist am 30. September 2018 Anwendung finden. Dies gewährleistet, dass das Unternehmen seine Vereinbarungen in Bezug auf alle seine Fazilitäten innerhalb des Testzeitraums bis zum 31. März 2016 einhält.

Diese Bekanntmachung stellt in keinem Rechtssystem ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

31. März 2016


Anfragen:

Vedanta Resources plc
6 St Andrew Street
London EC4A 3AE, United Kingdom
Tel: +353 1 945 1212


Über Vedanta Resources

Vedanta Resources plc („Vedanta“) ist ein an der Londoner Börse notiertes globales diversifiziertes Rohstoffunternehmen. Der Konzern produziert Aluminium, Kupfer, Zink, Blei, Silber, Eisenerz, Öl und Gas sowie kommerzielle Energie. Vedanta hat Niederlassungen in Indien, Sambia, Namibia, Südafrika, Irland, Liberia, Australien und Sri Lanka. Mit einem weltweiten kompetenten Talent-Pool setzt sich Vedanta stark dafür ein, mit allen Beteiligten auf der Grundlage zentraler Werte wie Vertrauen, Nachhaltigkeit, Wachstum, Unternehmertum, Integrität, Respekt und Fürsorge zusammenzuarbeiten. Weitere Informationen finden Sie unter www.vedantaresources.com.



Contact

Vedanta Resources plc
Kommunikation: Roma Balwani, +91 22 6646 1000
President, Group Communications, Sustainability and CSR
gc@vedanta.co.in

oder Investoren: Ashwin Bajaj, Director - Investor Relations
or Radhika Arora, Associate General Manager - Investor Relations
oder Ravindra Bhandari, Manager - Investor Relations
+44 (0)20 7659 4732
+91 22 6646 1531
ir@vedanta.co.in



NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, DEREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMER (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN U.S. VIRGIN ISLANDS, GUAM, AMERIKANISCH SAMOA, WAKE UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN), JEDEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN UND DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE „VEREINIGTEN STAATEN“) ODER GEGENÜBER US-PERSONEN WIE SIE IN DER REGULATION S DES US-WERTPAPIERGESETZES VON 1933 (U.S. SECURITIES ACT OF 1933) IN DER JEWEILIGEN FASSUNG DEFINIERT SIND (JEWEILS EINE „US- PERSON“)) ODER AN PERSONEN, DIE IN RECHTSSYSTEMEN WOHNHAFT ODER ANSÄSSIG SIND, IN DENEN DIE WEITERGABE DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN (SIEHE UNTEN: „BESCHRÄNKUNGEN ZUR WEITERGABE“).


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Vereinigte Staaten

Das Rückkaufprogramm in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen (das „Rückkaufprogramm“) ) wird weder direkt noch indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder gegenüber US-Personen (wie sie in der Regulation S des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in der jeweiligen Fassung definiert sind (jeweils eine „U.S.-Person“)) abgegeben oder abgegeben werden, auch nicht durch die Nutzung von Postsendungen oder durch irgendein Mittel oder Instrument zwischenstaatlichen oder ausländischen Handelns oder durch Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse. Dazu zählen u. a. die Übermittlung per Fax, E-Mail, Telex, Telefon und Internet sowie andere Formen elektronischer Kommunikation. Dementsprechend werden und dürfen Kopien dieser Bekanntmachung und alle weiteren Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufprogramm nicht (u. a. durch Verwalter, beauftragte Personen oder Treuhänder) in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder an in den Vereinigten Staaten ansässige oder wohnhafte Personen oder an US-Personen direkt oder indirekt versendet oder in anderer Weise übermittelt, weitergegeben oder weitergeleitet werden und Wandelschuldverschreibungen können im Rahmen des Rückkaufprogramms nicht durch eine solche Nutzung, solche Mittel, Instrumente oder Einrichtungen aus den oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder von in den Vereinigten Staaten ansässigen oder wohnhaften Personen, von US-Personen oder von auf ihre Rechnung oder zu ihren Gunsten handelnden Personen erworben werden. Jede im Rahmen des Rückkaufprogramms erfolgende vorgebliche Vorlage zum Kauf von Wandelschuldverschreibungen, die unmittelbar oder mittelbar auf eine Verletzung dieser Beschränkungen zurückzuführen ist, ist unwirksam, und jede vorgebliche Vorlage zum Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen durch eine US-Person oder eine auf ihre Rechnung oder zu ihren Gunsten handelnde Person, oder durch eine in den Vereinigten Staaten ansässige Person oder durch einen Vertreter, Treuhänder oder sonstigen Vermittler, dessen Handlungen der Zustimmung seines Auftraggebers bedürfen, für einen Auftraggeber, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ist unwirksam und wird nicht angenommen.

Es wird davon ausgegangen, dass jeder Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die Teil des Rückkaufprogramms sind, keine US-Person ist, nicht in den Vereinigten Staaten ansässig ist und an dem Rückkaufprogramm nicht von den Vereinigten Staaten aus teilnimmt und ohne Verwaltungsmandat für einen Auftraggeber außerhalb der Vereinigten Staaten auftritt, der keinen Auftrag dazu erteilt von den Vereinigten Staaten aus an einem Rückkaufprogramm teilzunehmen und der keine US-Person ist.


Allgemeines

Weder diese Bekanntmachung noch deren elektronische Übermittlung stellen unter keinen Umständen ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schuldverschreibungen dar (und Angebote von Schuldverschreibungen für den Kauf nach dem Aktienrückkaufprogramm werden nicht akzeptiert), in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig sind.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

Originalversion auf businesswire.com ansehen: http://www.businesswire.com/news/home/20160331006573/de/




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