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Gutachten: Bargeld-Obergrenze ist verfassungswidrig

07.06.2016  |  Presse
Ein von der Deutschen Edelmetall-Gesellschaft e.V. (DEG) in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten (als PDF zum Download) kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer Bargeld-Obergrenze in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt.

Waldemar Meyer, Vorstandsvorsitzender der DEG: "Eine mögliche Begrenzung von Bargeldzahlungen würde massiv in mehrere Rechte und Freiheiten eingreifen, die uns das Grundgesetz garantiert." Unter anderem greift die Begrenzung in die

  • Privatsphäre ein, weil immer mehr Bezahldaten generiert und gespeichert werden, sie greift in die

  • Privatautonomie ein, weil die Vertragsfreiheit eingeschränkt wird und sie greift in das

  • Eigentumsrecht ein, weil Bargeld ab einer bestimmten Höhe in rechtlich schlechter gestelltes Buchgeld bei der Bank zwangsweise umgewandelt werden muss.

Open in new windowDas Gutachten der DEG betont, dass ein so drastischer währungspolitischer Eingriff mindestens verhältnismäßig sein müsste. Dies wäre aber nicht einmal ansatzweise der Fall. Dazu Waldemar Meyer: "Es heißt aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums, man müsse die Bargeldverwendung einschränken, um Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Ja glaubt denn irgendwer ernsthaft, dass Terroristen nicht mehr an Bomben kommen, wenn sie Beträge über 5.000 Euro nur noch per Überweisung bezahlen können?"

Diese politischen Argumente sind offensichtlich Scheinargumente. Das Gutachten der DEG kommt daher zu dem Ergebnis, dass das Begrenzen von Barzahlungen ein unverhältnismäßiger Eingriff in grundgesetzlich garantierte Rechte und Freiheiten ist. Das Einführen einer Obergrenze für Barzahlungen wäre somit verfassungswidrig.

Die DEG appelliert daher an alle politisch Verantwortlichen, sich in der Öffentlichkeit klar für die Beibehaltung grundgesetzlich garantierter Eigentums- und Freiheitsrechte zu engagieren. Die Einführung einer Bargeld-Obergrenze wäre ein politischer Fehler, der vom Bundesverfassungsgericht rückgängig gemacht werden müsste.

"Sollte ein solches Gesetz kommen", so der DEG-Vorsitzende Meyer, "werden wir mit einer Klage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das möchten wir dann auch im Verbund mit weiteren Partnern tun, die wie wir für ein gutes, vertrauenswürdiges Geldsystem und für den Erhalt von Bürger- und Freiheitsrechten kämpfen wollen."


Hintergrund

Das indikative Kurzgutachten wurde vom Anwaltsbüro Verny & Dauses, Berlin (www.verny-dauses.com), angefertigt.

Der Verfasser, Prof. Dr. univ. Arsène Verny, M.E.S., ist als Rechtsexperte für Internationales sowie für Europäisches Wirtschaftsrecht und Prozessrecht für Regierungen und multinational agierende Unternehmen tätig. Er betreute im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zur EU als Principal Advisor den Rechtsangleichungsprozess unter anderem der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik.

Außerdem ist Prof. Verny externes Mitglied des Instituts für Internationale Beziehungen des Lehrstuhls für Westeuropäische Studien (Jean Monnet Centre of Excellence) an der Karls-Universität in Prag und Honorarprofessor an der Donau-Universität für Weiterbildung Krems für die Spezialisierung International Dispute Resolution. Er war Lehrbeauftragter unter anderem an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Gastprofessor an den Lehrstühlen für Verfassungsrecht und Europäisches Recht an der Juristischen Fakultät der University of West Bohemia Pilsen, sowie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.



Pressekontakt:

Deutsche Edelmetall-Gesellschaft e.V.
Waldemar Meyer, Vorstandsvorsitzender
waldemar.meyer@edelmetallgesellschaft.de
+49 (0)30 - 275 798 67
+49 (0)151 - 624 629 02
www.edelmetallgesellschaft.de



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