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Eureka erhält Bohrgenehmigung von BLM

26.07.2016  |  PR Newswire
VANCOUVER, British Columbia, July 26, 2016 - PRNewswire - Eureka Resources Inc. ("Eureka" oder das "Unternehmen") (TSXV: EUK) ist erfreut, bekanntgeben zu können, dass das Bureau of Land Management die Bohrgenehmigung für das Projekt Gemini Lithium ("Gemini" oder das "Projekt") erhalten hat, dass sich im Lida Valley (Nevada) befindet.

Das Gemini-Projekt besteht aus 247 Schürfrechten (Placer Mining Claims) für 4.940 Acres (2.000 Hektar). Gemini weist zwei tiefliegende Teileinzugsgebiete auf, die potenziell lithiumhaltige Salzlaken enthalten, vergleichbar zu den nachgewiesenen lithiumhaltigen Solelagern im Clayton Valley. Lithium ist in wirtschaftlich rentablen Mengen in den Solelagern im Clayton Valley verhanden, wo sich die einzige Lithium produzierende Mine in Nordamerika befindet. Gemini befindet sich in einer vergleichbaren geologischen Umgebung 40 km südöstlich vom Clayton Valley, jedoch ist dies nicht unbedingt ein Hinweis auf die Mineralisierung beim Gemini-Projekts.

Das Ziel der Bohrung ist es, festzustellen, ob die Anomalien, die im Rahmen der früher in diesem Jahr durchgeführten TDEM-Untersuchungen erkannt wurden, Solelager enthalten. Darüber hinaus soll die chemische Zusammensetzung dieser Solelager bestimmt werden.


Informationen zum Gemini-Lithium-Projekt

Die Erkundungsstrategie bei Gemini besteht darin, auf tiefe Teileinzugsgebiete beziehungsweise Playas abzuzielen, von denen bekannt ist, dass sich lithiumhaltige Salzlaken sammeln. Im Clayton Valley befindet sich Nordamerikas einzige lithiumproduzierende Mine, 40 km (26 Meilen) nordwestlich von Gemini. Solche Wüsten-Teileinzugsgebiete können durch Gravitätsmessungen beschrieben werden, mit denen starke Gravitätstiefs erkannt werden. In den Jahren 2012 und 2013 durchgeführte geophysische Gravitätsuntersuchungen zeigten starke Gravitätstiefs in Gemini West und Gemini East, zwei bruchdurchsetzte Teileinzugsgebiete, die sich ca. 7 Kilometer (4,5 Meilen) voneinander entfernt befinden und von denen angenommen wird, dass sie mehrere hundert Meter tief sind. Um Karten von Gemini anzusehen, besuchen Sie bitte: https://www.eurekaresourcesinc.com/projects/lida-valley

Die Entscheidung die Schürfrechte für Gemini zu beantragen, wurde gemacht, nachdem geophysische Gravitätsdaten zusammen mit der günstigen lokalen Geologie geprüft wurden. Im Besonderen das an Gemini angrenzende vulkanische Tuffgestein aus dem späten Miozän könnte eine Lithiumquelle für eingeschlossenes Grundwasser innerhalb der Teileinzugsgebiete darstellen.

Im Februar und im März 2016 schloss Nevada Sunrise zwei TDEM-Sondierungen (TDEM - Time Domain Electromagnetic) ab, bei denen insgesamt 23,3 Kilometer (15,1 Meilen) über Gemini West und Gemini East untersucht wurden. Bei den TDEM-Untersuchungen wurden jeweils leitende Zonen in den Teileinzugsgebieten erkannt, die durch die vorherigen Gravitätsmessungen schon beschrieben wurden. Die durch die Untersuchungen gewonnenen Ergebnisse könnten so ausgelegt werden, dass es sich um leitende Solelager in Tiefen weit unterhalb der nicht-leitenden alluvialen Sedimente an der Oberfläche handelt. Eine leitende Schicht von einer Tiefe zwischen 150 bis 250 Meter scheint den größten Teil von Gemini West und Gemini East abzudecken. Darüber hinaus wurden verschiedene isolierte stark leitende Schichten und Zonen in einer Tiefe von 400 bis 600 Metern gedeutet. Die leitenden Schichten und Zonen können ein Indikator für Solelösungen in porösen Grundwasserleitern und Einschlüssen in jedem Teileinzugsgebiet sein. Nachdem die Überprüfung und die Interpretation der zusammengestellten TDEM-Daten abgeschlossen wurde, beantragten die Unternehmen die Bohrgenehmigung beim U.S. Bureau of Land Management. Derzeit gibt es noch keine Bohrlöcher in Gemini beziehungsweise es ist nicht bekannt, dass es welche gibt.

John R. Kerr, P. Eng., ist gemäß der kanadischen Norm "National Instrument 43-101" die qualifizierte Person für diese neue Veröffentlichung und er hat die fachlichen Informationen in dieser Pressemitteilung überprüft und genehmigt.



Weitere Informationen über Eureka stehen auf der Unternehmenswebsite unter http://www.eurekaresourcesinc.com und unter http://www.sedar.com zur Verfügung und können auch von Michael Sweatman, President und CEO, oder Bob Ferguson per E-Mail an info@eurekaresourcesinc.com oder per Telefon unter +1(604)-449-2273 erfragt werden.



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Warnhinweise zu zukunftsweisenden Aussagen: Zu dieser Pressemitteilung gehören "zukunftsweisende Aussagen" gemäß der relevanten kanadischen Wertpapiergesetzgebung, die nicht auf historischen Fakten beruhen. Zukunftsweisende Aussagen beinhalten Risiken, Unsicherheiten und andere Fakten, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse, Leistungen, Chancen und Möglichkeiten grundlegend von denen unterscheiden, die implizit oder explizit in den zukunftsweisenden Aussagen enthalten sind. Zu den in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsweisenden Aussagen gehören unter anderem Aussagen bezüglich des vorgeschlagenen Zeitplans für die Genehmigungs-Einreichung für das Gemini-Projekt und die allgemeinen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens. Zukunftsweisende Aussagen beruhen notwendigerweise auf einer Anzahl von Schätzungen und Annahmen, die, auch wenn sie als angemessen angesehen werden, auf bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren beruhen, die dazu führen können, dass sich tatsächliche und zukünftige Ereignisse bedeutend von den implizit oder explizit in den zukunftsweisenden Aussagen enthaltenen unterscheiden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: Unsicherheiten bezüglich des allgemeinen Geschäfts sowie wirtschaftliche und soziale Unsicherheiten; Gerichtsverfahren, legislative, Umwelt- und andere gerichtliche, behördliche, politische und Wettbewerbsentwicklungen; Verzögerung oder Nichterhalt von Genehmigungen durch den Vorstand oder durch Behörden; zusätzlichen Risiken, die in den öffentlich bei SEDAR unter http://www.sedar.com eingereichten Dokumenten dargestellt werden; und andere, in dieser Pressemitteilung diskutierte Angelegenheiten. Auch wenn das Unternehmen der Überzeugung ist, dass Annahmen und Fakten, die zur Vorbereitung der zukunftsweisenden Aussagen genutzt wurden, angemessen sind, sollte den zukunftsweisenden Aussagen kein unangemessenes Vertrauen entgegengebracht werden. Diese gelten nur zum Zeitpunkt der Pressemitteilung und es kann keine Garantie gegeben werden, dass solche Ereignisse in den angegebenen Zeiträumen erfolgen. Außer es wird vom Gesetz vorgeschrieben, lehnt das Unternehmen jedwede Absicht bzw. Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung von zukunftsweisenden Aussagen ausdrücklich ab, ob als Resultat neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.




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