Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Palladium: Keiner bleibt von der Korrektur verschont

13.03.2017  |  Thomas May
Im Gegensatz zu Gold, Silber und Platin, zeigte sich Palladium in den letzten Tagen wenig korrekturanfällig. Dies änderte sich zum Ende der Vorwoche, wenn auch die laufende Gegenbewegung bislang als durchaus harmlos bezeichnet werden kann.

Nachdem Palladium Mitte Februar erneut nicht über den Widerstand bei 799 USD ausbrechen konnte, setzte eine Korrektur ein, die im Vergleich zu den anderen Edelmetallen bisher moderat ausfiel. Nach dem Bruch der mittelfristigen Aufwärtstrendlinie ringt der Wert aktuell um die 749 USD-Marke.


Charttechnischer Ausblick:

Bleibt der Verkaufsdruck hoch, könnte es unterhalb von 749 USD zu einer Abwärtsbewegung bis 726 USD kommen. Dort hätten die Bullen die Chance, den Aufwärtstrend fortzuführen. Ein Bruch der Marke würde dagegen zu Abgaben bis 704 USD führen. Kann sich der Wert dagegen auf dem aktuellen Niveau stabilisieren, sind Zugewinne bis 755 USD wahrscheinlich.

Open in new window


© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"