Suche
 
Folgen Sie uns auf:

IAMGold: Zahlen des Septemberquartals

08.11.2017  |  Minenportal.de
IAMGold Corporation meldete gestern die Finanz- und Produktionsergebnisse der zum 30. September 2017 geendeten drei Monate.Das Unternehmen verzeichnete im dritten Quartal einen den Aktionären zurechenbaren Nettogewinn von 30,8 Mio. $ bzw. 0,07 $ je Aktie, verglichen mit 17,0 Mio. $ bzw. 0,04 $ je Aktie im Vorjahreszeitraum.

Die Umsätze beliefen sich auf 268,8 Mio. $ und gingen damit im Vergleich zu den 282,4 Mio. $ im Vorjahresquartal etwas zurück. Der operative Cashflow lag in Q3 bei 77,0 Mio. $ und verringerte sich damit gegenüber den 125,8 Mio. $ im Vorjahresquartal.

Die zurechenbare Goldproduktion erreichte in den drei Monaten 217.000 oz, verglichen mit 210.000 oz in Q3 2016. Insgesamt förderte das Unternehmen in diesem Jahr bislang 654.000 oz Gold.

Beim Verkauf von 210.000 oz Gold in Septemberquartal wurde ein durchschnittlicher Preis von 1.284 $/oz erzielt. Die All-In Sustaining Costs lagen in diesem Zeitraum bei 969 $/oz.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
IAMGold Corp.
Bergbau
899657
CA4509131088
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"