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Die neue goldgedeckte Krügerrand-Anleihe - Fragen und Antworten

07.12.2017  |  Redaktion
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Sind die Krügerrand-Goldmünzen gegen Verlust versichert?

Ja, es besteht ein gegenständlich und betraglich begrenzter Versicherungsschutz. Die BayernLB als Lagerstelle hat in Bezug auf die für die Emittentin verwahrten Bestände an Krügerrand-Goldmünzen eine Versicherungspolice abgeschlossen, nach der die Lagerwerte gegen Verluste aufgrund bestimmter Risiken (wie Brand, Explosion oder Diebstahl) versichert sind.

Im Gegensatz zu Xetra-Gold, deren Bestände lediglich bis zu einer Höhe von 125 Mio. Euro (pro Kalenderjahr) gegen unbeabsichtigten Verlust versichert sind, bei einem derzeitigen Bestand von rund 170 Tonnen Gold (= ca. 6,4 Mrd. Euro), sind die Bestände der G.V.L.E jederzeit mit einer 100%igen Deckung bis zum Maximalvolumen versichert.

Verluste infolge der Verwirklichung anderer Risiken sind nicht versichert. Ein auf den Wert der Lieferung begrenzter Versicherungsschutz besteht auch beim Werttransport der Krügerrand-Goldmünzen von der Lieferstelle zum Anleger. Die Emittentin selbst hat keine eigenen Versicherungspolicen bezüglich der Krügerrand-Goldmünzen, die sie von der BayernLB verwahren lässt, abgeschlossen.


Wird das eingelagerte Gold verliehen?

Nein. Die von der Emittentin erworbenen Krügerrand-Goldmünzen werden nicht verliehen.


Um wen handelt es sich bei der Emittentin? Wie steht diese zur BayernLB?

Die Emittentin ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, die eigens für die Zwecke der Transaktion gegründet wurde. Sie ist kraft ihrer Satzung als Gesellschaft mit beschränktem Geschäftszweck (Zweckgesellschaft) ausgestaltet, d. h. ihr Unternehmenszweck besteht i. W. allein im physischen Erwerb der Krügerrand-Goldmünzen, der Ausgabe der Anleihen und der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Sie erbringt keine Bankdienstleistungen und bedarf daher auch keiner Bankerlaubnis und untersteht keiner Bankaufsicht. Sämtliche Geschäftsanteile an der Emittentin werden von einer Stiftung (Stichting G.V.L.E.) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, gehalten. Die Stiftung ist ein unabhängiges Sondervermögen und hat keine Gesellschafter oder Mitglieder. Sie hat neben der Emittentin keine weiteren Tochtergesellschaften.

Die Emittentin hat ebenfalls keine Tochtergesellschaften. Die Emittentin hat die wesentlichen operativen Tätigkeiten vertraglich auf die BayernLB Nürnberg und München übertragen. Die BayernLB hält keine Geschäftsanteile an der Emittentin und stellt auch kein Personal. Die Geschäftsführung und Bürodienstleistungen werden von der TMF Deutschland AG gestellt.


Birgt die Anleihe ein "Bail-in"-Risiko?

Nein. Die Emittentin gehört nicht zum BayernLB-Konzern. Im Fall einer wirtschaftlichen Schieflage der BayernLB kann das bankaufsichtsrechtliche Instrument der Gläubigerbeteiligung ("Bail-in") auf die Anleihe, die von der Emittentin (nicht der BayernLB) begeben wurde, nicht angewandt werden.


Birgt die Anleihe ein Währungsrisiko?

Ja, mit der Anleihe erwerben Anleger eine Wertpapierposition, die in Euro gehandelt wird. Allerdings orientiert sich der Preis der Anleihe am Marktpreis für die Feinunze Gold, die in US-Dollar gehandelt wird, und den jeweils aktuellen Wechselkursen. Eine Feinunze entspricht 31,1035 Gramm.


Kann die Anleihe vorzeitig gekündigt werden?

Nein. Anders als andere Gold-/ETC-Anleihen kann die Anleihe nicht vor Endfälligkeit von der Emittentin gekündigt werden; insbesondere ein Kündigungsrecht wegen Unterschreitung bestimmter Mindestanlagesummen ist nicht vorgesehen. Die erwarteten laufenden Kosten der Transaktion sind angemessen im Agio berücksichtigt, das im Angebotspreis enthalten ist.


Ist eine Barauszahlung möglich?

Eine Auszahlung des Gegenwertes der Anleihe in bar ist grundsätzlich nicht vorgesehen und ist nur in Fällen möglich, in denen es dem Anleger gesetzlich untersagt ist, Gold physisch zu halten und dann auch nur zum Laufzeitende.


Wie erhalte ich als Anleger meine Krügerrand-Goldmünzen bei Endfälligkeit?

Der Anleger wendet sich an die Bayerische Landesbank, die von der Emittentin als Rücknahme- und Lieferstelle bestellt wurde. Die Bayerische Landesbank übernimmt die Verpackung und Versendung bis zum Anleger. Die auszufüllenden Formulare und ausführliche Hinweise sind auf dem "Hinweisblatt zum Transport von Krügerrand-Goldmünzen" enthalten, das auf der Webseite der Emittentin (www.kruegerrand-anleihe.de) verfügbar ist und heruntergeladen werden kann.


Wie funktioniert die vorzeitige Auslieferung?

Ist ein Anleger an einer vorzeitigen Lieferung interessiert, so wendet er sich auch in diesem Fall an die BayernLB, die von der Emittentin als Rücknahme- und Lieferstelle bestellt wurde. Die BayernLB Nürnberg übernimmt dann die Verpackung und Versendung bis zum Anleger. Gegenüber der BayernLB Nürnberg als Lieferstelle muss sich der Anleger u. a. aus Gründung der Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch ordnungsgemäß identifizieren und legitimieren.

Die auszufüllenden Formulare und ausführliche Hinweise sind auf dem „Hinweisblatt zum Transport von Krügerrand-Goldmünzen“ enthalten, das auf der Webseite der Emittentin (www.kruegerrand-anleihe.de) verfügbar ist und heruntergeladen werden kann.


Gibt es Fristen, die ein Anleger im Rahmen der Auslieferung beachten muss?

Frist bei Endfälligkeit: Ja, die BayernLB prüft mittels einer 20-Tages-Frist (am 5. Oktober 2027), ob vor der Endfälligkeit am 3. November 2027 alle nach den Anleihebedingungen maßgeblichen Bedingungen für die Lieferung am Stichtag vorliegen. Erst dann erfolgt die Bereitstellung der Goldmünzen zur Auslieferung.

Frist vor Endfälligkeit: Nein. Bei vorzeitigen Auslieferungen sind keine Fristen zu beachten. Das Tempo der Auslieferung ist von der Mithilfe des Kunden abhängig, der gemäß der Formulare und Bedingungen gewisse Daten vollständig an die BayernLB übermitteln muss.


Können die Krügerrand-Goldmünzen auch ins Ausland geliefert werden?

Nein, die Lieferung erfolgt nur an eine Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.


Können die Krügerrand-Goldmünzen auch selbst abgeholt werden?

Nein, aus operativen Gründen können die Krügerrand-Goldmünzen nicht selbst abgeholt werden. Der Anleger muss die Bayerische Landesbank als Lieferstelle mit dem Transport beauftragen.



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