Edelmetall-Barren
Historisch
betrachtet waren Barren die Vorgängerversion des Metall-/Münzgeldes,
das seit ca. 2000 v. Chr. in Gebrauch ist. Antike Barren wiesen aufgrund
der damals vorherrschenden Mentalität, Anwendung und Herstellungsmöglichkeiten
andere Formen auf. Heute werden Barren als eingeschmolzene Metalle oder
Halbmetalle definiert, die in eine Form gegossen zu einem Festkörper
erstarren. Abweichend davon können Barren auch aus einem Blechstück
ausgestanzt werden. Die Form bestimmt üblicherweise den Wunsch,
die Barren einfacher handhaben oder gut stapeln zu können.
Edelmetall-Barren in Gold, Silber Platin und Palladium werden von mehreren
Präge- und Scheideanstalten (z.B. Heraeus,
Umicore (ehemals Degussa),
Oegussa, Pamp)
hergestellt bzw. von Banken (z.B. die Credit Suisse, Commerzbank, UBS)
oder anderen Institutionen (z.B. Münze
Österreich) in Auftrag gegeben. Die Form und die Abmaße
der Barren unterliegen keinerlei Standardisierungen und werden dementsprechend
in den verschiedensten Variationen und Nuancen angeboten.
Edelmetallbarren werden entweder in Form eines Stanzteiles
(bis ca. 100 g) oder als Gießteil angeboten.
Die Herstellung eines geprägten Barren erfolgt in zwei
Arbeitsschritten. Aus einem Edelmetallstreifen bzw. -blech wird
ein Rohling (analog Münzherstellung: Ronde) ausgestanzt.
In einem zweiten Arbeitsschritt erhält der Barren mittels
eines Prägestempels sein endgültiges Aussehen. Geprägte
Barren werden häufig in Stückelungen von 1 g, 2 g,
2,5 g, 5 g, 10 g, 20 g, 31,1 g (1 oz), 50 g und 100 g angeboten.
Platin- und Palladiumbarren ab ca. 250 g werden aus Stückzahl-
und Kostengründen nicht in gegossener Form produziert,
sondern nur ausgestanzt. Ausgangspunkt sind dabei größere
Barren (Handels- bzw. Industriebarren) die auf wenige Millimeter
Stärke ausgewalzt werden.
Gegossene Barren besitzen das typische Aussehen eines Gießteiles.
Markante Merkmale sind die runden Kanten, die nicht geradlinigen
Oberflächen, eine teils konische Form und die leicht unterschiedlichen
Abmaße. Bedingt durch den Herstellungsprozeß glänzen geprägte
Barren, gegossene sind eher matt. Letztere weisen neben der
Feinheit, dem Gewicht und dem Logo/Emblem (Schmelzer- & Prüfzeichen)
häufig eine Produktionsnummer auf, wobei alle Angaben manuell
in den Barren per Schlagzahlen & -buchstaben eingeschlagen werden.
Riskiert man ein Blick über die Ländergrenzen hinweg, so
findet man neben den hier bekannten geprägten, gestanzten und gegossenen
Rechteck-Barrenformen, viele andere Variationen. Neben der Form (ob
rund, oval, quadratisch, vieleckig oder ganze Figuren) werden auch Motive
(z.B. Sternzeichen, Glücksbringer) und andere Gewichtseinheiten
(z.B. in Unzen, Tael, Tola, Chi und Don) angeboten. Mit einem Sicherheitselement
(kinebar®) bestückte
oder bemalte Barren vervollständigen das Angebot. Anzumerken wäre
noch, daß nicht jede Scheideanstalt alle Größen bzw.
in jeder Metallart herstellt bzw. komplett auf einem Markt/Land vertreibt.
Barren mit einem Gewicht über einem Kilogramm, in der Fachsprache
auch als "Handelsbarren" bezeichnet, sind meist dem Erzeuger
(Minengesellschaft), Veredler (Scheideanstalt), Weiterverarbeiter (Halbprodukte,
Schmuckindustrie) oder den Zentralbanken (zur Lagerung) vorenthalten.
Eine Ausnahme stellt lediglich Silber dar, das aufgrund seines niedrigen
Preises auch als 5 kg Barren erhältlich ist. Die Handelsbarren
in Gold sind 400 oz (ca. 12,5 kg) schwer, in Silber sind es sogar 30
kg, bei Platin nur 5 kg und bei Palladium gibt es mit 3 oder 5 kg gleich
zwei Größen. Da Handelsbarren vom "Idealgewicht"
abweichen können, besitzt jeder Barren neben den üblichen
Angaben eine exakte Gewichtsangabe. Im Fall eines 30 kg Silberbarren
kann das Gewicht beispielsweise um mehrere Kilogramm nach oben oder
unten schwanken. Im Prinzip ist somit jeder Handelsbarren ein Unikat.
Auch können diese Barren, beispielsweise wie bei Gold, eine geringere
Feinheit aufweisen.
Edelmetallraffinerien
und Scheideanstalten (Firmen die Edelmetalle recyceln) sind regional
weit verbreitet. Sie unterliegen keinen besonderen gesetzlichen Bestimmungen
bzgl. Abmaßen, Aussehen und Feinheit eines Barren. Jeder darf
und kann Edelmetallbarren herstellen. Die Feinheit und das Gesamtgewicht
sind jedoch der preisbestimmende Faktor. Um die Transparenz beim Kauf-
& Verkauf zu gewährleisten wurde von der Londoner Metallbörse,
der "The London Bullion Market Association", kurz LBMA (Website),
das Markenzeichen "good
delivery" eingeführt. Erfüllt ein Barrenproduzent
bestimmte Voraussetzungen und Auflagen, so sind die Angaben auf dem
Originalbarren als zutreffend und bindend anzusehen und das bei weltweiter
Akzeptanz.
Im Gegensatz zu Münzen besitzen Barren weder eine Jahrgangs-Angabe,
noch unterliegen sie irgendwelchen Auflagenhöhen. Die Produktion
von Edelmetallbarren ist so abgestimmt, daß kurzfristig auf eine
Nachfragesituation reagiert werden kann. Bedingt durch den Herstellungsprozeß
(z.B. einseitige Prägung = nur ein Prägestempel notwendig,
einheimische Produzenten = geringere Transportkosten) sind Edelmetallbarren
meist etwas billiger erhältlich. Einige Hersteller schweißen
ihre Barren in Folie ein.
Je größer ein Barren ist, desto geringer ist der Preisaufschlag.
Außer den MWSt.-befreiten
Goldbarren, sofern diese eine Feinheit
von mindestens 995 aufweisen und der Goldanlage dienen, unterliegen
alle anderen Barren der vollen MWSt. Bei einer Investition in Barren
sollte die Auswahl auf ländertypische (neutrale) Barrenformen und
Prägeanstalten fallen. Der Kauf & Verkauf ist analog der Anlagemünzen
über jede Bank oder (Münz-)Händler
möglich.
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