Das Schließfach
Das
bequemste ist ein Schließfach bei einer Bank. Allerdings sind
die Modalitäten so unterschiedlich, daß hier nur allgemein
darauf eingegangen werden kann.
Nicht jede Bank oder Filiale bietet Schließfächer an. Wenn,
dann sind meist unterschiedliche Größen im Angebot, die jährlich
ab ca. 35 € bzw. 75 CHF gemietet werden können. Die Kosten
schwanken nicht nur bedingt durch die Schließfachgröße,
sondern auch von Bank zu Bank. Ein Schließfach ist automatisch
bis zu einer bestimmten Höhe (ca. 5.000 €) gegen Diebstahl,
aber auch gegen Feuer oder Wasserschäden mitversichert. Mittels
einer Zusatzversicherung kann dieser Betrag individuell angepasst werden.
Der Betrag ist meist jährlich im voraus fällig. Theoretisch
kann jeder ein Schließfach mieten; ist die Schließfachanlage
gut ausgelastet, haben Nichtkunden meist das nachsehen.
Klassische Schließfachanlagen in einem Banktresor (Bilder unten)
haben den Nachteil, daß der Zugang nur zu den Öffnungszeiten
einer Bank möglich ist. Unabhängig von den Öffnungszeiten
und somit rund um die Uhr (auch an Wochenenden und Feiertagen) zugänglich
sind neuere Anlagen, bei denen das Schließfach in Form eines Kastens
über eine Förderanlage zum Kunden kommt (Bild oben rechts).
Eventuell nachteilig ist die Einheitsgröße und eine Beschränkung
des Gewichtes.
Der Zugang zum Tresorraum bzw. zum Terminal kann mittels Unterschrift,
Zahlencode, ein oder zwei Schlüsseln, einer EC-Karte mit PIN-Code
oder einer Kombination einer dieser Varianten erfolgen.
In Deutschland gibt es keine anonymen Bankschließfächer.
Wie bei jedem Bankkonto auch, meldet die Bank die Schließfachanmietung
dem Staat, vertreten durch das hiesige Finanzamt. Bei einer Pfändung
des Kontos, im Erbfall oder sonstigen staatlichen Eingebungen - haben
die Behörden vollen Zugriff! Auch müssen die Banken bei Anfrage
Auskunft über die Versicherungshöhe des Schließfaches
geben.
(Es gilt zu beachten, daß der Polizei bzw. dem Zoll alle Schlüsseltypen,
nicht nur die vom Inland, bekannt sind. Eine Zuordnung zu ihrer Bank
oder zumindest dem Land, stellt für die Staatsdiener kein Problem
dar. Besonders bei der ausländischen Variante sollte dieser Umstand
beim Grenzüberschritt bedacht werden.)
Eine erwähnenswerte Alternative zu Schließfächern bei
Kreditinstituten sind solche von Privatanbietern, wie zum Beispiel bei
der
Wilhelm Peinemann Vermögensbetreuung in D-37085 Göttingen.
Die in einer ehemaligen Sparkassenfiliale befindlichen Schließfächer
sind jederzeit nach Terminvereinbarung zugänglich. Eine Meldepflicht
nach § 33 ErbStG (also im Todesfall wegen Erbschaftsteuer) ist
für die verwahrende Stelle nicht erforderlich. Eine zusätzliche
Versicherung durch die Allianz wird mit angeboten.
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Variante III: das Versteck
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