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Lexikon

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (abgekürzt: "AG") ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital auf eine beliebige Anzahl von Aktien aufgeteilt ist. Die AG ist eine typische Gesellschaftsform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf, die teils auch börsennotiert sind.

Eine Aktiengesellschaft vereint meist eine große Anzahl von Aktionären, die ihr Kapital in das Unternehmung investiert haben, um Erträge (Dividenden) zu erwirtschaften. Die Entwicklung einer Gesellschaft spiegelt sich in der Bewertung des Unternehmenswertes wieder, der einen unmittelbaren Einfluss auf den Aktienkurs hat.

In Aktionärsversammlungen können die Aktionäre mittels der Ausübung ihres Stimmrechts die mitgliedschaftlichen Rechte wahren.

Die AG setzt sich aus drei Organen zusammen. Zum einen gibt es die Hauptversammlung, zum anderen den Vorstand sowie den Aufsichtsrat. Hierbei wird die AG von dem Vorstand geleitet. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht. Das dritte Organ, die Hauptversammlung, setzt sich aus allen Aktionären zusammen, wobei die einzelnen Aktionäre hier je nach Aktienteil ein Stimmrecht zugeteilt bekommen für bestimmte Beschlüsse, Änderungen und Entscheidungen.

Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf die Leistung ihrer Einlagen.

Eine Aktiengesellschaft unterliegt in jedem Land anderen gesetzlichen Bestimmungen. Obwohl die Namen teils identisch sind, können die jeweiligen länderspezifischen Details variieren.

Internationale Formen von Aktiengesellschaften:


Referenz: Wikipedia.org
Kategorie: Wirtschaft

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