Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Societas Europaea (SE)

Societas Europaea (lat.) bedeutet übersetzt Europäische Gesellschaft. Sie ist eine Rechtsform der Aktiengesellschaft in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Diese Form gibt es seit Ende des Jahres 2004 und soll die Gründung von Gesellschaften nach einheitlichem Recht vereinfachen. Umgangssprachliche Bezeichnung ist "Europa-AG". Sie bietet den Vorteil, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben, europaweit als rechtliche Einheit mit nationalen Niederlassungen und Betriebsstätten aufzutreten. Allerdings sind die einzelnen nationalen rechtlichen Besonderheiten der AG zu beachten. Diese bleiben nämlich trotzdem bestehen und schränken so die Rechte der Europa-AG dementsprechend ein.


Referenz: Wikipedia.org
Kategorie: Wirtschaft

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Kreditwürdigkeit ist ein anderer Ausdruck für die Bonität.Die Kreditwürdigkeit beschreibt die Fähigkeit einer natürlichen Person, eines Unternehmen, einer Bank oder eines Staates, die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können bzw. die Bereitschaft diese zurückzahlen zu wollen.Je besser Kreditwürdigkeit ist, desto einfacher ist es für einen [...]
    Kategorie: Wirtschaft

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"