Folgen Sie uns auf:

Kinebar® - Münze Österreich

© Münze Österreich AG

Kinebar® - Münze Österreich

Österreich
Gold
9999
10 g, 5 g, 1 g
DE: 0 %, AT: 0 %, CH: 0 %
k.A.
Für Edelmetallinvestoren hält die Münze Österreich AG ein breites Produktsortiment bereit. Abgesehen von den beliebten Anlagemünzen "Wiener Philharmoniker", die in GoldSilber und Platin erhältlich sind, und den handelsüblichen Guss- und Prägebarren aus Gold, hat die renommierte Prägestätte auch kinebar®-Barren im Angebot.

Bei den kinebar®-Barren handelt es sich um Goldbarren mit einem speziellen Sicherheitszeichen, dem KINEGRAM®. Die optische Variabilität dieses zweidimensionalen Elements basiert auf der Ablenkung von Lichtstrahlen, wenn sie auf sehr feine Oberflächenstrukturen treffen.

Das Verfahren zur Erzeugung der Sicherheitsmerkmale wurde in den 1980er Jahren von der schweizerischen Firma Landis & Gyr Communications entwickelt und patentiert. Die Zeichen fanden schon bald weite Verbreitung auf Banknoten, Tickets, EC-Karten und Ausweisdokumenten. 1998 ging aus dem Unternehmen die OVD Kinegram AG hervor, die heute zur Leonhard Kurz Gruppe mit Sitz in Fürth gehört.

Die KINEGRAM®-Technologie wurde in Zusammenarbeit mit dem Barrenproduzenten Argor-Heraeus weiterentwickelt, um sie auf Edelmetallbarren übertragbar zu machen. In einem speziellen High-Tech-Verfahren wird das Sicherheitselement in Form von feinen Mikrostrukturen direkt auf die Oberfläche eines gegossenen Goldbarrens geprägt. Die so entstehenden kinebar®-Barren werden weltweit ausschließlich von Argor-Hereaus hergestellt.

Die Münze Österreich bietet kinebar®-Goldbarren zu 1 g, 5 g und 10 g an. Das Sicherheitsmerkmal ist an der Unterseite der Anlagebarren eingeprägt und zeigt einen Lipizzaner, das weltberühmte Pferd der Spanischen Hofreitschule in Wien. Je nach Betrachtungswinkel verändert sich das Bild, sodass Pferd und Reiter zu springen scheinen.

Auf der Oberseite der Barren sind das Logo der Münze Österreich und des Barrenproduzenten, sowie Angaben zur Feinheit und zum Gewicht eingeprägt. Darüber hinaus ist dort auch die individuelle Seriennummer zu finden.

Ebenso wie die Präge- und Gussbarren der Münze Österreich weisen auch die kinebar®-Barren den "Good-Delivery"-Standard auf, der die Akzeptanz der Barren weltweit garantiert. Ausgeliefert werden die Goldbarren in einer Blisterverpackung mit beiliegendem Echtheitszertifikat.

Einmalig zur Jahrtausendwende hatte die österreichische Prägeanstalt zudem den MILLENNIUM-kinebar® im Angebot. Das Feuerwerk-Motiv dieser Spezialbarren wurde von Argor-Haereus exklusiv zu diesem Anlass entwickelt.

Eckdaten der "Münze Österreich"- kinebar®-Goldbarren:

Feingewicht Bezeichnung Herstellungsart Feinheit Gesamt Abmaße
1 g Kinebar "Lippizaner der Spanischen Hofreitschule" geprägt 9999 1,00 g 15,10 x 8,80 x 0,50 mm
5 g Kinebar "Lippizaner der Spanischen Hofreitschule" geprägt 9999 5,00 g 23,10 x 14,10 x 0,95 mm
10 g Kinebar "Lippizaner der Spanischen Hofreitschule" geprägt 9999 10,00 g 31,60 x 18,60 x 1,05 mm

Produzent
  • Die Münze Österreich AG hat ihren Sitz in Wien und ist seit dem ersten Weltkrieg die einzige Prägeanstalt in Österreich. Bis zum Jahr 2002 prägte sie den "Schilling", seitdem ist sie für die Herstellung der österreichischen Euro-Münzen zuständig. Außerdem prägt sie zahlreiche Gedenk-, Sammler- und Anlagemünzen zu denen u.a. der beliebte Wiener Philharmoniker zählt.
    Staatliche Münzprägestätte, Österreich


Hinweis und Info: Für die angezeigten Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben sowie Inhalte kann keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit übernommen werden. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv wie auch negativ beeinflussen. Der Inhalt dieser Seite dient ausschließlich der Information und stellt generell keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung eines Wertpapiers dar.

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"