Edelmetall-Barren

Historisch betrachtet waren Barren die Vorgängerversion des Metall-/Münzgeldes, das seit ca. 2000 v. Chr. in Gebrauch ist. Antike Barren wiesen aufgrund der damals vorherrschenden Mentalität, Anwendung und Herstellungsmöglichkeiten andere Formen auf. Heute werden Barren als eingeschmolzene Metalle oder Halbmetalle definiert, die in eine Form gegossen zu einem Festkörper erstarren. Abweichend davon können Barren auch aus einem Blechstück ausgestanzt werden. Die Form bestimmt üblicherweise den Wunsch, die Barren einfacher handhaben oder gut stapeln zu können.

Edelmetall-Barren in Gold, Silber Platin und Palladium werden von mehreren Präge- und Scheideanstalten (z.B. Heraeus, Umicore (ehemals Degussa), Oegussa, Pamp) hergestellt bzw. von Banken (z.B. die Credit Suisse, Commerzbank, UBS) oder anderen Institutionen (z.B. Münze Österreich) in Auftrag gegeben. Die Form und die Abmaße der Barren unterliegen keinerlei Standardisierungen und werden dementsprechend in den verschiedensten Variationen und Nuancen angeboten.

Edelmetallbarren werden entweder in Form eines Stanzteiles (bis ca. 100 g) oder als Gießteil angeboten.

Die Herstellung eines geprägten Barrens erfolgt in zwei Arbeitsschritten. Aus einem Edelmetallstreifen bzw. -blech wird ein Rohling (analog Münzherstellung: Ronde) ausgestanzt. In einem zweiten Arbeitsschritt erhält der Barren mittels eines Prägestempels sein endgültiges Aussehen. Geprägte Barren werden häufig in Stückelungen von 1 g, 2 g, 2,5 g, 5 g, 10 g, 20 g, 31,1 g (1 oz), 50 g und 100 g angeboten. Platin- und Palladiumbarren ab ca. 250 g werden aus Stückzahl- und Kostengründen nicht in gegossener Form produziert, sondern nur ausgestanzt. Ausgangspunkt sind dabei größere Barren (Handels- bzw. Industriebarren) die auf wenige Millimeter Stärke ausgewalzt werden.

Gegossene Barren besitzen das typische Aussehen eines Gießteiles. Markante Merkmale sind die runden Kanten, die nicht geradlinigen Oberflächen, eine teils konische Form und die leicht unterschiedlichen Abmaße. Bedingt durch den Herstellungsprozess glänzen geprägte Barren, gegossene sind eher matt. Letztere weisen neben der Feinheit, dem Gewicht und dem Logo/Emblem (Schmelzer- & Prüfzeichen) häufig eine Produktionsnummer auf, wobei alle Angaben manuell in den Barren per Schlagzahlen und -buchstaben eingeschlagen werden.

Riskiert man einen Blick über die Ländergrenzen hinweg, so findet man neben den hier bekannten geprägten, gestanzten und gegossenen Rechteck-Barrenformen viele andere Variationen. Neben der Form (ob rund, oval, quadratisch, vieleckig oder ganze Figuren) werden auch Motive (z.B. Sternzeichen, Glücksbringer) und andere Gewichtseinheiten (z.B. in Unzen, Tael, Tola, Chi und Don) angeboten. Mit einem Sicherheitselement (kinebar®) bestückte oder bemalte Barren vervollständigen das Angebot. Anzumerken wäre noch, dass nicht jede Scheideanstalt alle Größen bzw. Barren in jeder Metallart herstellt oder komplett auf einem Markt / in einem Land vertreibt.

Barren mit einem Gewicht über einem Kilogramm, in der Fachsprache auch als "Handelsbarren" bezeichnet, sind meist dem Erzeuger (Minengesellschaft), Veredler (Scheideanstalt), Weiterverarbeiter (Halbprodukte, Schmuckindustrie) oder den Zentralbanken (zur Lagerung) vorenthalten. Eine Ausnahme stellt lediglich Silber dar, das aufgrund seines niedrigen Preises auch als 5-kg-Barren erhältlich ist. Die Handelsbarren in Gold sind 400 oz (ca. 12,5 kg) schwer, in Silber sind es sogar 30 kg, bei Platin nur 5 kg und bei Palladium gibt es mit 3 kg oder 5 kg gleich zwei Größen. Da Handelsbarren vom "Idealgewicht" abweichen können, besitzt jeder Barren neben den üblichen Angaben eine exakte Gewichtsangabe. Im Fall eines 30-kg-Silberbarren kann das Gewicht beispielsweise um mehrere Kilogramm nach oben oder unten schwanken. Im Prinzip ist somit jeder Handelsbarren ein Unikat. Auch können diese Barren, beispielsweise wie bei Gold, eine geringere Feinheit aufweisen.

Edelmetallraffinerien und Scheideanstalten (Firmen, die Edelmetalle recyceln) sind regional weit verbreitet. Jeder darf und kann Edelmetallbarren letztendlich herstellen. Die Feinheit und das Gesamtgewicht sind jedoch der preisbestimmende Faktor. Um die Transparenz bei Kauf und Verkauf zu gewährleisten, wurde von der Londoner Metallbörse, der "London Bullion Market Association", kurz LBMA (Website), das Markenzeichen "good delivery" eingeführt. Erfüllt ein Barrenproduzent bestimmte Voraussetzungen und Auflagen, so sind die Angaben auf dem Originalbarren als zutreffend und bindend anzusehen und das bei weltweiter Akzeptanz.

Im Gegensatz zu Münzen besitzen Barren weder eine Jahrgangs-Angabe, noch unterliegen sie irgendwelchen Auflagenhöhen. Die Produktion von Edelmetallbarren ist so abgestimmt, dass kurzfristig auf eine Nachfragesituation reagiert werden kann. Bedingt durch den Herstellungsprozess (z.B. einseitige Prägung = nur ein Prägestempel notwendig, einheimische Produzenten = geringere Transportkosten) sind Edelmetallbarren meist etwas billiger erhältlich. Einige Hersteller schweißen ihre Barren in Folie ein.

Je größer ein Barren ist, desto geringer ist der Preisaufschlag. Außer den MWSt.-befreiten Goldbarren, sofern diese eine Feinheit von mindestens 995 aufweisen und der Goldanlage dienen, unterliegen alle anderen Barren der vollen Mehrwertsteuer. Bei einer Investition in Barren sollte die Auswahl auf ländertypische (neutrale) Barrenformen und Prägeanstalten fallen. Der Kauf und Verkauf ist analog der Anlagemünzen über jede Bank oder (Münz-)Händler möglich.