Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Mega Uranium Ltd. und Rockgate Capital Corp. geben Fusion bekannt

07.06.2013  |  Minenportal.de
Wie Mega Uranium Limited und Rockgate Capital Corporation gestern bekannt gaben, haben die beiden Unternehmen eine bindende Absichtserklärung bezüglich einer Fusion unterzeichnet. Im Zuge des Zusammenschlusses erhalten die Aktionäre Rockgates für jede Rockgate-Aktie 2,2 Aktien von Mega Uranium.

Das Tauschverhältnis entspricht einem implizierten Preis von 0,25 CAD je Rockgate-Aktie und einer Prämie von 36% auf den volumengewichteten 20-Tage-Durchschnittskurs per 5. Juni 2013. Nach Abschluss der Fusion werden die Aktionäre Rockgates 49% und die Aktionäre Mega Uraniums 51% des fusionierten Unternehmens halten.

Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses wird Mega Uranium zudem eine Aktienkonsolidierung im Verhältnis 10:1 durchführen, welche unmittelbar vor Abschluss der Fusion stattfinden soll. Dieser wurde für September 2013 veranschlagt.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Mega Uranium Ltd.
Bergbau
A0HGWU
CA58516W1041

weitere Unternehmen:

Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"