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Wie weit darf Bankerhilfe gehen?

26.04.2014  |  Dr. Eike Hamer
Einst waren die Banker eine der angesehensten Berufsgruppen unserer Gesellschaft. Mit der Funktion wurde nicht nur der Zugang zu liquiden Mitteln verbunden, sondern ebenso Verschwiegenheit, Ehrlichkeit im Umfang mit den anvertrauten Sparguthaben und besonders Fachwissen über die Zusammenhänge in der Finanz- und Realwirtschaft. Seit dem Zusammenbruch einiger Banken in Island, Irland, den USA und Europa hat sich das Bild der Banker in der Gesellschaft grundlegend geändert. Etliche Anleger, die sich zum Teil auch aus Gier zu höher rentierlichen Anlagen hinreißen ließen, machten für den Totalverlust ihrer Anlage im Zuge der Finanzkrise vor allem die Banker statt ihre eigene Gier verantwortlich. Leider ergab die Forschung in die Handlungsweise der Banker durch die Presse und andere Quellen, dass ein Großteil der positiven Tugenden im Handeln der Banker tatsächlich gar nicht wiedererkannt werden konnten.

Tatsächlich hat sich das Bankgewerbe in diesem Jahrtausend stark verändert. Planwirtschaftliche Vorgaben im Rahmen von Basel II und Basel III schränkten den Handlungsspielraum selbst leitender Bankangestellter ein und verlagerten zunehmend Entscheidungen auf Computerprogramme und Entscheidungsprozesse, die den Menschen weitgehend ausblendeten.

Für die Kreditvergabe und auch die Anlage spielte nicht mehr das Vertrauensverhältnis zwischen Banker und Kunden die entscheidende Rolle, sondern zentrale Vorgaben im Verborgenen entscheidender Analysten, die die Parameter der Computerprogramme fütterten und auf diese Weise die Kreditversorgung bestimmten. Auf diese Weise wollten die Privatbanken die mit persönlichen Kontakten arbeitenden Sparkassen und Volksbanken aus dem Geschäft drängen, ihr persönliches Bankgeschäft verbieten oder zumindest so sehr verteuern, dass Sparkassen und Volksbanken durch die dann entstehenden Wettbewerbsnachteile zurückgedrängt werden könnten.

Mitten in diesem - von der Politik unterstützten - Kampf gegen die Volksbanken und Sparkassen kam es allerdings für die Privatbanken ganz anders. Ihre hochriskanten weltweiten Spekulationen gingen zum Teil nicht auf, führten zu existenzbedrohenden Verlusten und lösten einen aus Angst getriebenen Ansturm der Kunden auf die Sparkassen und Volksbanken aus, weil diese als sicherer gegenüber den Privatbanken angesehen wurden.

Im Zuge der Finanzkrise hat die Politik nahezu einseitig die privaten Geschäftsbanken subventioniert. Nicht nur zielen die Hilfsprogramme ausschließlich auf Privatbanken ab, sondern sorgten auch politisch veranlasste Verlustübernahmen durch die Landesbanken für zusätzliche Kosten für die öffentlichen Finanzinstitute und damit den Steuerzahler. Wie im Fall der IKB (Industriekreditbank) wurden umfangreiche Bürgschaften öffentlich vergeben und das Institut mitsamt der öffentlichen Haftung an private Investoren "quasi verschenkt".

Heute wollen interessierte Kreise zusätzliche Subventionen für die privaten Banken. Die öffentliche Hand soll über europäische Töpfe die privaten spekulierenden Banken dadurch unterstützen, dass sie riskante und ausfallbedrohte Anleihen von diesen zu überteuerten Preisen abkaufen. Diese eigentlich verbotene Finanzierung fordert nun auch das DIW (Deutsches Institut der Wirtschaft) und geht dabei noch weiter, weil sie die EZB auffordern, Staatsfinanzierung über die "Druckerpresse" zu betreiben.

Zum Vorbild nehmen sich die Lobbyisten das Vorgehen der privaten FED aus den USA, die ihren Anteilseignern und dem Staat Anleihen abkaufte, also über die Druckerpresse finanzierte. Dabei vergessen die Lobbyisten vom DIW, dass die private FED zusammen mit ihren Anteilseignern keinerlei Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand oder den Bürgern hat und damit solche Staatsfinanzierungsmaßnahmen eben tätigen darf. Ganz anders ist die Situation in Europa. Zum einen sind einzelne Notenbanken des Euro-Systems wie z.B. die Bundesbank Institutionen öffentlichen Rechts und keine Privatbanken und andererseits würde die Staatsfinanzierung über die Druckerpresse einseitig einzelnen Staaten in Europa nützen. Darüber hinaus ist genau dieses Vorgehen für die EZB satzungsgemäß bzw. vertragsgemäß ausdrücklich verboten.

Abgesehen von den rechtlichen Problemen stellt sich die Frage, inwieweit überhaupt private Spekulanten Anspruch auf Hilfe durch die Euronutzer und die Notenbank haben sollten und inwieweit sie ihr Risiko für ihr Handeln auch selbst übernehmen müssen. Es dürfte schwer vermittelbar sein, warum spekulierende Banken unlimitierte Notenbankhilfe bekommen, während private Anleger durch diese Maßnahmen betrogen werden und nicht nur diese künstlich produzierten Verluste, sondern grundsätzlich alle Verluste selbst tragen sollen. Auch kann es in einer Privatwirtschaft nicht zulässig sein, dass Banken und deren Eigentümer per se unlimitierte Steuerzahlerhaftung erhalten, ohne mit diesen aber auch ihre Gewinne zu teilen.

Noch schlimmer sind aber die verzerrenden Effekte durch derartige staatliche bzw. staatsnahe Eingriffe. Wann immer die Notenbanken oder ähnliche öffentliche Finanztöpfe wie z.B. der ESM, der EFSF o.Ä. zur Hilfe ihrer befreundeten Banker die Märkte manipulieren, entstehen auf der Kehrseite Verluste bei der Gegenpartei. In der Regel sind dies die Steuerzahler und Kleinanleger. Im Falle der Goldpreismanipulationen ist hiervon sogar eine ganze Industrie negativ betroffen.

Noch nie hat Kommandowirtschaft in einer ansonsten - zumindest teilweise - vorherrschenden Marktwirtschaft zu mehr Gerechtigkeit geführt und für das angestrebte Ergebnis den erwünschten Erfolg gebracht. Dies muss auch für die jetzt geforderten Eingriffe vermutet werden. Selbst durch den Aufkauf der faulen Darlehen von den privaten Banken dürfte dies das Grundproblem nicht lösen, sondern bestenfalls auf die Steuerzahler und Notenbanken verschieben. Wenn also der Staat die befreundeten privaten Spekulanten vor diesen Verlusten schützen möchte, muss er sie selber tragen. In jedem Falle werden Verluste entstehen. Weil die privaten Spekulanten sich in ungeahnter Höhe verspekuliert haben, stellt sich im Zuge der Hilfe die Frage, ob die öffentlichen Stellen diese Hilfe selbst überhaupt noch verkraften können.

Sollte die EZB zum Staatsanleihenkauf und einer weiteren Hilfe für die privaten Spekulanten gegen ihre Statuten handeln, riskiert sie den Zusammenbruch des Euro. Dieser würde nämlich im Zuge der in Schieflage geratenen Notenbankbilanzen einen großen Teil seines Vertrauens einbüßen. Aus den 1920er Jahren kennen wir in Deutschland die Folgen eines solchen Vertrauensverlustes und wissen daher, dass es kaum sozial ungerechtere Lösungen für die Übernahme von privaten Verlusten gibt. Die auf eine solche Maßnahme langfristig folgende Inflation trifft vor allem die ohnehin schon sozial schwächeren Gruppen, zerstört den Mittelstand als Rückgrat der Wirtschaft und potenziert damit langfristig die Probleme, die man durch eine ungerechte Subventionierung privater Spekulanten verhindern wollte.

Banken und andere Kapitalsammelstellen müssen in Konkurs gehen dürfen. Sie müssen das Risiko ihres Handelns tragen, dürfen nicht auf Steuerzahlerkosten subventioniert und künstlich erhalten werden. Der vorübergehende kurze Schock dürfte zwar schmerzhaft sein, aber um ein Vielfaches erträglicher als die Langfristschäden, die mit den Hilfen erzeugt werden. Für diese Erkenntnis braucht es in Politik und Finanzindustrie aber ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl, das derzeit nicht in ausreichende Maße erkennbar ist. Wir sollten uns deshalb auf weitere Bankenhilfen auch über die Notenpresse einstellen und einkalkulieren, dass die Kaufkraft des Euro darunter erheblich leiden wird.


© Dr. Eike Hamer von Valtier
www.mittelstandsinstitut-niedersachsen.de



Ein Auszug aus "Wirtschaft aktuell"

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