Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Nighthawk Gold Corp. schneidet bei Goldcrest 20,25 m mit 4,83 g/t Gold

25.09.2014  |  Minenportal.de
Nighthawk Gold Corporation veröffentlichte heute die ersten Ergebnisse der 14 Bohrlöcher, die bislang im Rahmen des 2014er Bohrprogramms innerhalb der Indin-Lake-Liegenschaft angefertigt wurden. Das derzeit laufende Programm umfasst 14.000 m und soll der Erweiterung der bestehenden Mineralressourcen bei den beiden Goldlagerstätten Goldcrest und Colomac Main dienen. Es folgt eine Übersicht mit den bisherigen Highlights des Bohrprogramms:


Goldcrest

• Bohrloch G14-04: 19,60 m mit 4,19 g/t Gold, einschl. 7,90 m mit 7,85 g/t
• Bohrloch G14-05: 20,25 m mit 4,83 g/t Gold, einschl. 5,25 m mit 10,21 g/t
• Bohrloch G14-05B: 19,75 m mit 2,25 g/t Gold, einschl. 6,00 m mit 6,34 g/t


Colomac Main

• Bohrloch C14-01B: 26,25 m mit 1,74 g/t Gold, einschl. 6,00 m mit 3,09 g/t
• Bohrloch C14-02: 25,00 m mit 2,38 g/t Gold, einschl. 8,75 m mit 4,98 g/t
• Bohrloch C14-02B: 42,75 m mit 1,34 g/t Gold, einschl. 11,25 m mit 2,01 g/t


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Nighthawk Gold Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"