Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Westmoreland meldet erneute Umsatzsteigerung

24.10.2014  |  Minenportal.de
Westmoreland Coal Company veröffentlichte gestern die Ergebnisse des dritten Quartals 2014. Diesen zufolge gelang es dem Unternehmen während der drei Monate erneut, seine Umsätze verglichen zum Vorjahresquartal zu steigern. Mit 337,8 Mio. USD ergibt sich ein Plus von 91%. Es folgen weitere wichtige Zahlen im Überblick:

• Das adjustierte EBITDA erreichte 41,7 Mio. USD, was einer Verbesserung um 38,5% entspricht. Im dritten Quartal letzten Jahres hatte sich dieses auf 30,1 Mio. USD belaufen.

• Der operative Cashflow sank von 58,5 Mio. USD auf 38,2 Mio. USD.

• Es wurde ein den Aktionären zurechenbarer Nettoverlust von 49,3 Mio. USD verzeichnet, verglichen zu einem Gewinn von 2,4 Mio. USD im Septemberquartal 2013. Der Verlust je Aktie betrug 2,95 USD nach einem Gewinn von 0,17 USD je Aktie im Vergleichszeitraum.

• Zum Ende des Quartals verfügte Westmoreland über Barmittel und Barmitteläquivalente von 123,7 Mio. USD.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Westmoreland Coal Company
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"