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Verstecken lasche Bilanzierungsregeln die Kapitalzerstörung?

04.11.2014  |  Prof. Antal E. Fekete
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Im Jahre 1921 fiel diese Praktik in Form einer Panik im US-Staatsanleihemarkt gnadenlos auf deren Urheber zurück. Doch niemand befasste sich mit dieser Krise (Ausnahme: "B.M. Anderson, Finanz-und Wirtschaftsgeschichte der Vereinigten Staaten, von 1914 bis 1946", posthum veröffentlicht im Jahre 1949, siehe Hinweis am Ende des Aufsatzes). In der Finanzpresse wurde das Ereignis totgeschwiegen, die Informationen blieben auf Bankenkreise beschränkt. Eine historische Chance, um vom Irrweg abzuweichen, den die Welt 1914 eingeschlagen hatte, wurde verpasst. Es war die letzte Möglichkeit, die Weltwirtschaftskrise abzuwenden, die bereits am Horizont lauerte.


Die korrekte Bewertung der Passiven

Aus Gründen der Symmetrie können wir ein weiteres Grundprinzip des Rechnungswesens formulieren: die korrekte Bewertung der Passiven. Sie setzt fest, dass eine Verbindlichkeit in der Bilanz zu ihrem Wert bei Fälligkeit verbucht wird, oder zumindest zu ihrem Liquidationswert, je nachdem, welcher höher ist. Weil die Liquidation immer zum jeweils aktuellen Zins erfolgt, steigt in einem fallenden Zinsumfeld der Wert der Verbindlichkeiten aller Unternehmen. Dies beinhaltet eine grosse Gefahr für die nationale Wirtschaft, eine, die von den Ökonomen wie von den Buchhaltern ignoriert wird.

Die Ökonomen haben es versäumt, ihre Stimme gegen die Torheit der beiden keynesianischen und friedmanschen Patentrezepte zu erheben, welche erlauben, die Zinsstruktur aus politischen Gründen zu manipulieren. Es ist möglich, dass der Grund für dieses Scheitern der blinde Fleck war, den Ökonomen im Hinblick auf die Gefahr der Überschätzung des nationalen Einkommens in einem fallenden Zinsumfeld haben.

Die These, dass bei stetig fallenden Zinsen die Schulden eines Unternehmens bei Fälligkeit höher sind als am Anfang und auch so verbucht werden müssen, ist natürlich umstritten. Wir werden die Gründe für diese entscheidende Notwendigkeit analysieren.

Wird ein Unternehmen liquidiert, werden alle Verbindlichkeiten auf einmal fällig. Gesunde Rechnungslegungsgrundsätze fordern, dass zu jeder Zeit ausreichend Kapital vorhanden sein muss, um die Liquidation ohne Verluste zu ermöglichen. Fallen die Zinsen, ist es klar, dass der Zins für frühere Verbindlichkeiten danach zu hoch ist. Warum? Nehmen wir das Beispiel einer Investition, die durch eine Anleihe oder durch ein Festzinsdarlehen finanziert worden ist.

Bei stetig fallenden Zinsen wären bei einer Aufschiebung bessere Bedingungen erzielt worden - ein Fehler im Timing der Investition. In der Welt der Investitionen zeitigt auch der kleinste Fehler finanzielle Verluste. Die Buchung der Verbindlichkeit in der Bilanz zu Marktpreisen bedeutet, den Verlust durch schlechtes Timing zu realisieren. Wäre die Investition mit internen Mitteln bezahlt worden, der Verlust wäre trotzdem entstanden.

Alternative Verwendungen dieser Ressource hätten zu besseren finanziellen Ergebnissen geführt.

Selbst wenn wir annehmen, dass die Investition absolut notwendig war und wir in dieser Hinsicht das Management aller Verantwortung entheben, bleiben die höheren Verbindlichkeiten bestehen. Dieser Verlust darf nicht unter den Teppich gekehrt werden. Soll die Bilanz die wahre finanzielle Lage des Unternehmens reflektieren, muss dieser Verlust realisiert werden. Jede andere Vorgehensweise würde einen Scheingewinn erzeugen. Um dies zu verstehen, betrachten wir ein durch einen Brand zerstörtes Sachkapital, dessen Verlust nicht versichert ist.

Der Verlust ist real und es ist absolut notwendig, dass die Bilanz das durch den Brand verursachte veränderte finanzielle Bild reflektiert. Das ist genau das, wozu die Bilanz dient. Der richtige Weg, um dies zu bewerkstelligen, ist eine Anpassung in drei Etappen:

(1) Eintrag auf der Aktivseite in die Spalte namens "Fonds zur Deckung des durch den Brand entstandenen Verlustes."

(2) Entsprechender Eintrag auf der Passivseite in die Spalte "Verbindlichkeiten".

(3) Amortisation dieser Verbindlichkeiten durch einen Zahlungsstrom aus künftigem Einkommen.

Würde dies nicht geschehen, würden künftige Erträge verfälscht. Als Ergebnis würden Phantomgewinne ausgezahlt und Verluste als Gewinne ausgewiesen. Dies würde nicht nur die finanzielle Situation des Unternehmens schwächen, die Bilanz würde verfälscht und der Verlust weiter verschleppt.

Genau das gleiche gilt, wenn der Verlust nicht durch einen Brand, sondern durch eine Minderung des Zinses entsteht. Die Art und Weise, den Verlust zu realisieren ist dieselbe. Ein neuer Eintrag "Fonds für die erhöhten Kosten des Kapitaldiensts wegen Zinsrückgang" muss in den Aktiven erstellt, gegen einen gleichwertigen Eintrag in den Passiven ausgewiesen und durch einen Zahlungsstrom aus zukünftigen Erträgen amortisiert werden. Dies ist keine Pedanterie. Nur so kann der Verlust als Ergebnis des unausweichlichen Anstiegs der Kapitaldienstkosten für produktives Kapital infolge eines Zinsrückgangs realisiert werden. Ihn zu ignorieren, würde ihn keineswegs aus der Welt schaffen, im Gegenteil: es würde ihn immer mehr ansteigen lassen.


Das historische Versagen, diesen Bewertungsgrundsatz zu erkennen

Ich erwarte eine Flut von Kritik, welche behauptet, dass es keinen solchen Bewertungsgrundsatz in der Buchhaltung gibt, weder in der Theorie noch in der Praxis. Ich bin kein Buchhalter und war noch nie im Bereich der Rechnungslegung tätig. Ich kann mich auch nicht erinnern, diesen Bewertungsgrundsatz in einem der Lehrbücher über die Buchhaltung gesehen zu haben, die ich gelesen habe (obwohl die korrekte Bewertung der Aktiven in älteren Lehrbüchern, die längst von den Professoren der Rechnungslegung als veraltet verworfen worden sind, noch figuriert).




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