Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Alamos Gold Inc. meldet Gewinnrückgang

08.05.2015  |  Minenportal.de
Wie Alamos Gold Inc. gestern berichtete, verzeichnete das Unternehmen während des ersten Quartals dieses Jahres verglichen zum Vorjahreszeitraum einen Gewinnrückgang um 19%. Nach 2,7 Mio. USD in den drei Monaten von Januar bis März 2014 wurde für das diesjährige Märzquartal ein Gewinn von 2,2 Mio. USD gemeldet.

Der operative Cashflow belief sich vor Änderungen im nicht-cashwirksamen Betriebskapital auf 7,4 Mio. USD, was gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (15,9 Mio. USD) eine Verschlechterung um 54% darstellt.

Die Goldproduktion des Unternehmens erhöhte sich im ersten Quartal dagegen mit 38.000 Unzen um 3%. Die Goldverkäufe fielen mit 36.556 Unzen sogar 14% höher aus als ein Jahr zuvor. Die operativen Umsätze des Unternehmens stiegen um 8% und erreichten 44,7 Mio. USD, nach 41,5 Mio. USD im ersten Quartal letzten Jahres.

Für das Gesamtjahr 2015 rechnet Alamos auch weiterhin mit einer Goldproduktion von 150.000 bis 170.000 Unzen.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Alamos Gold Inc.
Bergbau
A14WBB
CA0115321089
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"