Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Rambler Metals and Mining meldet Quartalszahlen

14.12.2015  |  Minenportal.de
Rambler Metals and Mining Plc veröffentlichte heute die ungeprüften finanziellen Ergebnisse für das zum 31. Oktober 2015 geendete Quartal. Das Unternehmen meldete für das erste Quartal des Finanzjahres 2016 einen Umsatz in Höhe von 11,2 Mio. CAD. Im Vorjahresquartal war dieser mit 12,3 Mio. CAD etwas höher ausgefallen. Im vorangegangenen Quartal hatte sich der Umsatz auf 8,88 Mio. CAD belaufen.

Der Gewinn vor Steuern erreichte 554.000 CAD, verglichen zu 465.000 CAD im Vorjahresquartal und einem Verlust von 12,99 Mio. CAD im vorangegangenen Quartal. Der Nettogewinn nach Steuern betrug 364.000 CAD oder 0,003 CAD je Aktie, verglichen mit 276.000 CAD im Vorjahresquartal und einem Verlust von 7,4 Mio. CAD im vorangegangenen Quartal.

Der operative Cashflow belief sich im Oktoberquartal auf 2,2 Mio. CAD, im Vorjahresquartal waren es 4,7 Mio. CAD und im Juliquartal 1,3 Mio. CAD.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Rambler Metals & Mining Plc
Bergbau
A0EQZZ
GB00B06Y3F14
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"