Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Kirkland Gold meldet Ergebnisse des Rumpfgeschäftsjahres 2015

11.03.2016  |  Minenportal.de
Kirkland Gold Inc. gab gestern die Ergebnisse der acht Monate vom 1. Mai 2015 bis zum 31. Dezember 2015 bekannt. Für die gesamten acht Monate meldete das Unternehmen einen Netto-Gewinn von 7,3 Mio. CAD bzw. 0,09 CAD je Aktie. Im vierten Quartal des Rumpfgeschäftsjahres wurde ein Gewinn von rund 1 Mio. CAD bzw. 0,01 CAD je Aktie verbucht.

Der operative Cashflow erreichte in den acht Monaten 49,2 Mio. CAD; in den zwei zum 31. Dezember geendeten Monaten lag er bei 15,4 Mio. CAD.

Im gesamten Rumpfgeschäftsjahr erzielte Kirkland einen durchschnittlichen Verkaufspreis von 1.483 CAD je Unze Gold.

Die All-In Sustaining Costs lagen in den acht Monaten bei 1.338 CAD/oz und im letzten Quartal bei 1.346 CAD/oz.

Die Goldproduktion des Unternehmens erreichte im Rumpfgeschäftsjahr insgesamt 102.597 oz. In den zwei Monaten wurde ein Ausstoß von 27.604 oz verzeichnet.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Kirkland Lake Gold Ltd.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"