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FED: Helikoptergeld und Negativzinsen versus 5.000 $/oz Goldaufkauf

25.05.2016  |  Sascha Opel
Kein Helikoptergeld, keine Negativzinsen, nein, die FED solle doch lieber - sollte es erforderlich sein - Gold für 5.000 USD je Unze am Markt aufkaufen.

Dieser Vorschlag stammt nicht von kruden Verschwörungstheoretikern, sondern aus der Pimco-Zentrale. Und die Allianz-Tochter ist immerhin einer der größten Vermögensverwalter dieses Planeten. Harley Bassman veröffentlichte jüngst diesen Vorschlag unter dem Titel "Rumpelstiltskin at the FED" (Rumpelstilzchen bei der FED). Während im Märchen der Gebrüder Grimm ein besagter Kobold mit diesem Namen einer armen Müllerstochter hilft, für den Goldgierigen König Gold aus Stroh zu spinnen, entwirft der Pimco-Ökonom daraus eine Zukunftsvision, die auf einem ganz realen historischen Hintergrund basiert.

Bassman hält eine Variante des Goldverbotes von 1933 für effektiver, wie die bislang ausgelobten Vorschläge, wie Negativzinsen oder gar das kostenlose Verteilen von Geldgeschenken "Helikoptergeld“). Er ist sich anscheinend auch darüber im Klaren, dass sein Vorschlag zunächst als genau so abwegig angesehen wird, wie noch vor 10 Jahren die Idee von Negativzinsen oder die des "Helikoptergeldes“, welches erstmals 2002 von Ben Bernanke erwähnt wurde und ihm den Spitznamen „Helikopter-Ben“ einbrachte.

Jedoch führt Bassman aus, dass die Zeit nach 1933 nach Umsetzung der "Executive Order 6102“ (Goldverbot ab 1. Mai 1933) - also nach der schweren Depression nach dem Börsencrash von 1929, als der Dow Jones bis 1932 gut 90% an Wert verlor - sehr effektiv gegen die Deflation gewesen sein.

Waren bis dahin das Bruttosozialprodukt mit minus 43% und die Konsumentenpreise um 24% im freien Fall, konnte durch die 69%-Anhebung des Goldpreises von 20,67 USD je Unze (der Ankaufskurs der FED) auf dann offizielle 35 USD je Unze, die Inflationserwartung deutlich nach oben getrieben werden.

Von 1934 bis 1936 stieg das Bruttosozialprodukt um 48%, während die Inflation 2% p.a. betrug. Mit der Anhebung der Zinsen von Ende 1936 bis Mitte 1937 würgte die FED dagegen diesen positiven Effekt wieder ab. Der DOW verlor 33% und 1938 schrumpfte das Bruttosozialprodukt wieder um 6,8%.

Angesichts des vergangenen Erfolges dieser Maßnahme und der zweifelhaften Erfolge mit Negativzinsen im Rest der Welt, sehen wir Bassmans Vorschlag durchaus als diskutabel an.

Aufgrund der global vernetzten Finanzmärkte müsste so eine Aktion wahrscheinlich nicht auf die USA beschränkt bleiben. Wie lief das Goldverbot bzw. der Ankauf damals ab?

Am 6. März 1933 verbot Präsident Franklin D. Roosevelt den Banken während der angeordneten Bankfeiertage die Auszahlung von Gold und den Handel mit Devisen. Drei Tage später wurde dem Präsidenten mit dem "Emergency Banking Act“ erlaubt, Einfluss auf den Gold- und Devisenhandel auszuüben. Mit diesen Vollmachten wollte die Regierung den Abzug von Gold aus den USA unterbinden. In den ersten Monaten des Jahres 1933 hatten viele Bankkunden ihre Goldreserven aus den Schließfächern geholt und horteten sie privat oder schafften sie nach Europa.

Am 5. April 1933 unterzeichnete der Präsident die Executive Order 6102, wonach der private Goldbesitz ab dem 1. Mai 1933 in den USA verboten wurde: "Kraft der mir übertragenen Vollmacht aus Abschnitt 5 (b) des Gesetzes vom 6. Oktober 1917, geändert durch Abschnitt 2 des Gesetzes vom 9. März 1933 mit dem Titel "Maßnahmen zur Bekämpfung des Notstandes bei Banken und für andere Zwecke“, in denen der Kongress einen ernsthaften Notstand erklärte, verkünde ich, Franklin D. Roosevelt, als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, dass der nationale Notstand nach wie vor existiert und entsprechend der Verordnung tritt damit das Verbot des Hortens von Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikaten durch Personen, Gesellschaften, Vereinigungen und Firmen innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten in Kraft.“

Das gesamte private Gold (Münzen, Barren und Zertifikate) musste bei staatlichen Annahmestellen innerhalb von 14 Tagen zum festen Goldpreis von 20,67 US-Dollar pro Feinunze abgegeben werden. Ausnahmen bildete Gold, das für industrielle Zwecke, Kunst oder Handwerk benötigt wurde, sowie Goldmünzen und -zertifikate, die den Wert von 100 US-Dollar (inflationsbereinigt 1.826,91 US-Dollar) nicht überschritten. Das Besitzverbot war auf das Inland beschränkt, Goldbestände im Ausland waren nicht betroffen.

Goldbesitzer, die ihr Edelmetall freiwillig abgaben, erhielten eine Abfindung. Entdeckte dagegen der Staat Gold bei einer angeordneten Durchsuchung, enteignete er dieses entschädigungslos. Ein bevorzugtes Ziel von Durchsuchungen waren Tresore und Schließfächer in Banken. Sie wurden versiegelt und durften nur im Beisein eines Beamten der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten (Internal Revenue Service) geöffnet werden. Die Besitzer waren der Regierung durch Bank- und Versicherungsbelege bekannt.

Bei einem Verstoß gegen diese Verordnung konnte eine Geldstrafe von bis 10.000 US-Dollar (inflationsbereinigt 182.691 US-Dollar) oder eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden oder beides.

Durch die Festlegung der Freigrenze von 100 Dollar, was etwa 5 Feinunzen Gold entsprach, war der größte Teil der Bevölkerung vom Verbot nicht betroffen. Deshalb gab es auch kaum Widerstand gegen die Konfiszierung.

Am 31. Januar 1934 hob die Regierung den Goldpreis auf 35,00 Dollar je Feinunze an. Den Bürgern, die der Anordnung Folge leisteten, entging ein Aufwertungsgewinn von 69 Prozent. Allerdings lieferte auch nur ein Teil der Bevölkerung ihr Gold ab - nach einigen Schätzungen etwa ein Drittel.

Um den Goldabfluss aus den USA zu stoppen, dehnte Präsident Dwight D. Eisenhower am 14. Januar 1961 mit der Executive Order 10905 das bisher auf das Inland beschränkt gewesene Verbot des privaten Goldbesitzes auf die von US-Bürgern im Ausland unterhaltenen Goldbestände aus.


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