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Rainy Mountain Royalty Corp. treibt Exploration auf Brunswick voran

18.07.2017  |  IRW-Press
West Vancouver, 17. Juli 2017 - Rainy Mountain Royalty Corp. (das Unternehmen oder Rainy Mountain) kündigt Pläne zur weiteren Exploration in der von Rainy Mountain in Option gehaltenen Goldexplorationskonzession (das Konzessionsgebiet Brunswick oder Konzessionsgebiet), das 140 km südlich von Timmins (Ontario) liegt, an.


Weitere Explorationspläne für das Konzessionsgebiet Brunswick

- Grabungen und Probenahmen im westlichen Raster des Konzessionsgebiets, um die in einer Stichprobe entdeckten 6,6 Gramm (g) Gold (Au) genauer zu untersuchen;

- Anschließende Stepout-Bohrungen rund um die in Bohrloch BE17-04 entdeckte Gold-Arsen-Zone;

- Grabungen und geplante Bohrungen in anderen abzweigenden IP-Zonen.

Nachdem die Analyseergebnisse aus dem aktuellen Bohrprogramm des Unternehmens im Konzessionsgebiet Brunswick nun geprüft und analysiert wurden (siehe Pressemeldung des Unternehmens vom 12. Juli 2017), können die Indikatorelemente nun als Vektor für die Mineralisierung herangezogen werden; ein strategisches Anschlussprogramm kann umgehend im Konzessionsgebiet Brunswick eingeleitet werden. Geplant sind Bohrungen in einer neuen Serizit-Schiefer-Einheit in einer fünften kürzlich entdeckten Scherzone im östlichen Raster des Konzessionsgebiets, ebenso wie Stepout-Bohrlöcher im Umfeld des Bohrlochs BE17-04, wo entlang eines 2,1 Kilometer langen IP-Trends anomale Gold- und Arsenwerte entdeckt wurden.

Im Bereich des vor Kurzem in pyritischem vulkanischen Tuffstein entdeckten Goldvorkommens von 6,6 g werden umgehend Grabungen und Probenahmen entlang eines 900 Meter (m) langen unerprobten Trends der induzierten Polarisation (IP) sowie einer abzweigenden IP-Anomalie, die für das verworfene Pendant des Goldvorkommens gehalten wird, eingeleitet. Nachdem der Kenntnisstand über diesen neuen pyritischen Horizont verbessert und er offengelegt und erprobt wurde, sind Bohrungen geplant. Angesicht der bis dato entdeckten Scher- und Alterationszonen sind Kartierungen und Prospektierungen auf der gesamten Länge des 6 Meilen langen Konzessionsgebiets gerechtfertigt. Die Indikatorelemente weisen auf mögliche weitere Goldmineralisierungszonen entlang des Streichens und in der Tiefe hin.

Diese Pressemeldung wurde von Robert Middleton, P.Eng., in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für das Konzessionsgebiet Brunswick geprüft und genehmigt.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Clive Shallow, Shareholder Communications, unter der Tel. +1 604-922-2030 oder besuchen Sie die Webseite des Unternehmens unter www.rmroyalty.com.


Rainy Mountain Royalty Corp.

Douglas L. Mason
Douglas L. Mason, Chief Executive Officer


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Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze als zukunftsgerichtete Aussagen zu werten sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und sich auf Aspekte beziehen wie die zukünftige Exploration, Bohrungen, Explorationsaktivitäten, mögliche Mineralisierungen und Ressourcen sowie vom Unternehmen erwartete Ereignisse oder Entwicklungen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, auf die das Unternehmen keinen angemessenen Einfluss hat. Solche Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können möglicherweise erheblich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht wurden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem Marktpreise, Förderungs- und Explorationsergebnisse, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel und die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Diese Warnhinweise gelten ausdrücklich für alle zukunftsgerichteten Aussagen. Die hier enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand der Dinge zum aktuellen Zeitpunkt und könnten sich danach ändern. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu berichtigen, weder infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen - es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

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