Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Euro für alle

17.09.2017  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
Die Idee, den Euroraum zu erweitern, erwächst nicht aus ökonomischen Vernunftgründen. Sie speist sich vielmehr aus einem politischen-ideologischen Programm, das auf wackeligen Füßen steht.

In einer Grundsatzrede am 13. September 2017 hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgeschlagen, der Euro solle in allen EU-Staaten eingeführt werden. Im Grunde ist das nichts Neues: Im Vertrag von Maastricht wurde im Jahr 1992 festgelegt, dass alle EU-Länder, die die (Konvergenz-)Kriterien erfüllen, den Euro als Währung annehmen müssen.

Großbritannien und Dänemark behielten sich allerdings damals vor, die Entscheidung über die Annahme des Euro selbst herbeiführen zu können. Großbritannien wird die EU verlassen, ohne je den Euro angenommen zu haben. Und die Dänen zeigen bislang wenig Euphorie, von ihrer Dänischen Krone auf den Euro überzuwechseln.

Open in new window
Quelle: EU


Die (Zwangs-)Euro-Einführung kommt auf Schweden, Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, die Tschechische Republik und Ungarn zu. Würden alle diese Länder (ohne Großbritannien und Dänemark) dem Euroraum beitreten, würden etwa 100 Millionen mehr Europäer die Einheitswährung ihr Eigen nennen. (Derzeit beläuft sich die Bevölkerungszahl in der EU auf knapp 509 Millionen, im Euroraum - zu dem 19 von insgesamt 28 EU-Mitgliedsländern zählen - auf etwa 341 Millionen.) Die Neuzugänge zum Euroraum wären allesamt Länder - mit Ausnahme von Schweden - mit einem (sehr) geringen Pro-Kopf-Einkommen, wie die nachstehende Tabelle zeigt.

Open in new window
Quelle: IWF, in US.Dollar


Auswahlkriterien

Zustimmung zur Euroraumerweiterung kommt aus Deutschland. Allerdings - so der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble - müsse man dabei mit Bedacht vorgehen. Damit weitere Länder dem Euroraum beitreten können, müssten diese erst die nötige Reife haben, so Schäuble: "Klar ist, dass wir die Erfahrung gemacht haben, dass Länder erst in der Lage sein müssen, auch mit einer stabilen, harten Währung, über die sie selbst nicht mehr durch Abwertung entscheiden können, wirtschaftlich auszukommen."

Gemeint sind hier vermutlich die Maastricht-Kriterien (die "Konvergenzkriterien"): niedrige Inflation, begrenzter Schuldenstand und begrenzte Haushaltsdefizite und hinreichende Wechselkursstabilität. Doch dass diese Kriterien nicht geeignet sind, eine "Euro-Stabilitätsgemeinschaft" herauszubilden, wurde spätestens in der jüngsten Euro-Krise eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Die Frage nach der "passenden Zusammensetzung" des Währungsraumes ist allerdings nur ein Aspekt bei der Beantwortung der Frage, ob die Erweiterung des Euroraums (für die Bürger) sinnvoll und wünschenswert ist oder nicht. Ökonomisch unstrittig ist, dass eine einheitliche Währung für alle, die miteinander arbeitsteilig Wirtschaften, prinzipiell vorteilhaft ist. Sie reduziert die Transaktionskosten und ermöglicht es vor allem, eine Wirtschaftsrechnung in effizienter Weise durchzuführen. Die zentrale Frage ist dabei jedoch, wie man die Geldversorgung organisiert, vor allem welche Geldart man verwenden soll. Zur Wahl stehen ein staatliches (Zwangs-)Währungsmonopol oder ein freies Marktgeld.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"