Suche
 
Folgen Sie uns auf:

M2 Cobalt Corp. ernennt Mahendra Naik zum Berater des Board of Directors

22.03.2018  |  DGAP
Vancouver, 22. März 2018 - M2 Cobalt Corp. (das "Unternehmen") (TSXV: MC.V) gibt bekannt, dass das Unternehmen mit sofortiger Wirkung Mahendra Naik zu einem Berater des Board of Directors des Unternehmens ernannt hat.

Herr Naik ist ein qualifizierter Wirtschaftsprüfer und war einer der Gründungsdirektoren und eines der wichtigen Mitglieder der Unternehmensleitung, die IAMGold Corp. ("IAMGOLD"), ein an der TSX und NYSE notiertes Goldbergbauunternehmen, gründeten. Als Chief Financial Officer der IAMGOLD von 1990 bis 1999 war er an der Verhandlung einer Anzahl von Bergbau-Joint-Ventures mit Anglo American und an der Zusammenstellung umfangreicher Fremd- und Eigenfinanzierungen für IAMGOLD in Höhe von insgesamt $550 Millionen beteiligt einschließlich ihres IPO. Seit 2000 ist Mahendra ein Director und Mitglied der Prüfungs- und Vergütungsausschüsse bei IAMGOLD. Heute besitzt IAMGOLD einen Marktwert von ungefähr CDN$3,1 Milliarden.

Herr Naik ist ebenfalls Chairman des Boards, der Prüfungs- und Vergütungsausschüsse der Fortune Minerals Ltd., ein an der TSX notiertes Unternehmen mit Fokus auf das Kobalt-Gold-Wismut-Kupfer-Projekt NICO in den Northwest Territories. Als Chairman der Fortune war Herr Naik aktiv an der Beschaffung von über $100 Millionen für das Unternehmen und an den Verhandlungen mehrerer Joint Ventures beteiligt. Herr Naik ist ebenfalls ein Director der Goldmoney Inc, ein an der TSX notiertes Edelmetall-Finanzserviceunternehmen und ist an einer Anzahl gemeinnütziger Organisationen beteiligt einschließlich Indus Entrepreneurs und Trillium Hospital Foundation.

In Verbindung mit Herrn Naiks Ernennung hat der Board of Directors die Gewährung von 200.000 Optionen auf Belegschaftsaktien genehmigt. Die Optionen werden unverzüglich übertragen und sind zu einem Preis von $0,63 über einen Zeitraum von 36 Monaten ausübbar.

Simon Clarke, Chief Executive Officer des Unternehmens, sagte: "Wir sind sehr erfreut, dass Mahendra sich bereit erklärt hat, in unser Team einzutreten. Er ist eine angesehene und gut vernetzte Person an den nordamerikanischen Kapitalmärkten und bringt einen Erfahrungsschatz ein, der das Wachstum von Junior-Ressourcenunternehmen zu Weltklasse-Unternehmen unterstützt. Mahendra kennt sich sehr gut an den Kobaltmärkten und damit in Zusammenhang stehenden Märkten aus und er besitzt eigene Erfahrungen bei der Entwicklung von Bergbauprojekten in Afrika. Wir glauben, dass Mahendra einen großen Wert in M2 Cobalt einbringen wird und seine aktuelle Absicht ist der Eintritt in unser Board auf unsere Jahreshauptversammlung, die später in diesem Jahr stattfinden wird."

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Simon Clarke unter isclarke@M2Cobalt.com oder Andy Edelmeier unter andy@m2cobalt.com.


Im Auftrag des Board

M2 Cobalt Corp.
Simon Clarke, Chief Executive Officer


Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
M2 Cobalt Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"