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EU-Parlament lockert Liquiditätsvorschriften für Bullionbanken

08.08.2018  |  Redaktion
Das Europäische Parlament hat die neuen Eigenkapitalvorschriften für den Goldhandel, die 2020 im Rahmen der Basel-III-Verordnungen in Kraft treten sollen, etwas gelockert. Wie Reuters gestern meldete, hat eine Kampagne der London Bullion Market Association (LBMA), die den weltweit größten Goldhandelsplatz betriebt, offenbar Wirkung gezeigt.

Die neuen Regulierungen hatten Gold ursprünglich wie jeden anderen Rohstoff behandelt und vorgesehen, dass die Banken im Verhältnis zu ihren Positionen am Goldmarkt mehr Eigenkapital vorhalten, um sich gegen nachteilige Preisbewegungen abzusichern. Die LBMA konnte nun erreichtn, dass die vorgeschriebene Liquiditätsquote von 85% auf 50% gesenkt wurde.

Ausreichend sei dies jedoch noch nicht: Sakhila Mirza, die Justiziarin der LBMA, bezeichnete die Reduzierung des benötigten Liquiditätspuffers gegenüber Reuters als "Rettungsanker", betonte jedoch, dass man für das Clearing und kurzfristige Transaktionen am Edelmetallmarkt eine Quote von 0% anstrebe.

Früheren Angaben der LBMA zufolge würden die Kosten für Teilnehmer des Goldmarktes infolge der neuen Vorschriften um bis zu 300% steigen. Selbst eine Liquiditätsquote von 50% könnte laut Aussagen von Mirza dazu führen, dass einige der fünf Großbanken, die derzeit als Marktmacher agieren und für das Clearing zuständig sind, dem Handelsplatz den Rücken kehren. Auch andere Banken würden sich womöglich aus dem Goldhandel zurückziehen oder die Kosten an ihre Kunden, u. a. auch die Scheideanstalten, weitergeben.

Die LBMA betrachtet Gold als liquiden Vermögenswert, für den kein zusätzlicher Puffer benötigt wird.


© Redaktion GoldSeiten.de



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