Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Indiens Zentralbank kauft zum ersten Mal seit 9 Jahren wieder Gold

30.08.2018  |  Redaktion
Die Reserve Bank of India hat ihre offiziellen Goldbestände diesem Jahr offenbar zum ersten Mal seit 2009 wieder aufgestockt. Wie The Hindu BusinessLine meldete, kaufte die Notenbank in den letzten Monaten 8,46 Tonnen des gelben Metalls.

Die offiziellen Reserven erhöhten sich dadurch per Ende Juni auf rund 566 Tonnen, verglichen mit 558 Tonnen im letzten Jahr. 292 Tonnen der Goldbestände dienen den Angaben zufolge als Deckung für die ausgegebenen Banknoten, während 274 Tonnen als Vermögenswert des Bankenressorts verbucht werden.

Dem Artikel nach begann die indische Zentralbank im Dezemberquartal letzten Jahres mit ihren neuen Goldkäufen. Damals erwarb sie nur 0,3 Tonnen, doch im Märzquartal 2018 waren es bereits 2,5 Tonnen. Im letzten Quartal kamen dann offenbar weitere 5,66 Tonnen hinzu. Mit den nunmehr 566 Tonnen sind die Goldreserven des Landes höher als je zuvor.

Ihr Wert belief sich zum 17. August auf 1,42 Billionen Rupien, was derzeit rund 14,1 Milliarden US-Dollar entspricht.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"