Suche
 
Folgen Sie uns auf:

US-Bundesstaaten machen es vor: Gold und Silber als konkurrierende Zahlungsmittel zum US-Dollar

17.09.2018  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
Einige US-Bundesstaaten haben die Umsatz- und Kapitalertragssteuer auf Edelmetalle abgeschafft, sie steuerlich dem US-Dollar gleichgestellt. Damit sind insbesondere Gold und Silber zu echten Konkurrenten für den Greenback geworden. Hinter den Gesetzesänderungen verbirgt sich ein politische Bestreben: die Monopolstellung der US-Zentralbank beziehungsweise des US-Dollar aufzuheben.

Im US-Bundesstaat Wyoming hat es Anfang des Jahres eine bedeutende Gesetzesänderung gegeben: Im März 2018 wurde der "Wyoming Legal Tender Act" verabschiedet ("House Bill 103"). Danach sind Gold- und Silbermünzen, die von der US-Regierung oder von einer Regierung im Ausland begeben wurden, als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt. Es gibt allerdings ausdrücklich keinen Annahmezwang für Gold und Silber, wie es beim gesetzlichen Zahlungsmittel US-Dollar der Fall ist. (Vermutlich will der Bundesstaat Wyoming aus praktischen Erwägungen (derzeit noch) nicht, dass die Steuern in physischem Gold und Silber bezahlt werden können).

Nicht weniger bedeutsam ist, dass Gold und Silber jetzt steuerlich dem US-Dollar gleichgestellt sind: Gold und Silber unterliegen nicht mehr der Umsatzsteuer und Gewinne oder Verluste aus Transaktionen, die mit Gold und Silber abgewickelt werden, sind nicht mehr der Kapitalertragssteuer unterworfen. Die neue Gesetzgebung hat damit Gold und Silber in Wyoming zu echten alternativen Zahlungsmitteln zum US-Dollar gemacht.


Gesetzliches Zahlungsmittel ("Legal Tender") - was ist damit gemeint?

Als gesetzliches Zahlungsmittel (im englischen: "Legal Tender" genannt) bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden: Eingegangene Schuldverhältnisse erlöschen durch die Zahlung in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels (schuldbefreiende Wirkung). Definition und Ausprägung der gesetzlichen Zahlungsmittel sind von Land zu Land meist recht unterschiedlich.

Beispielsweise ist im Euroraum das Euro-Bargeld - Banknoten und Münzen - das gesetzliche Zahlungsmittel. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen.

Die Euro-Giroguthaben, die bei Geschäftsbanken oder der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden, sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Der Status des gesetzlichen Zahlungsmittels privilegiert folglich die offiziellen Währungen gegenüber alternativen Tausch- beziehungsweise Zahlungsmitteln.


Aber nicht nur in Wyoming hat es Gesetzesänderungen gegeben, die die Verwendung von Edelmetallen zu Geldzwecken begünstigen, sondern auch in einer Reihe anderer US-Bundesstaaten. Bereits im März 2017 wurde in Arizona die Gesetzgebung geändert ("HB 2014"): Auch Arizona hat Edelmetalle - und zwar soweit sie von der von der US-Verfassung oder dem US-Kongress autorisiert sind, also von der US-Münze ("US-Mint") ausgegeben werden - als gesetzliche Zahlungsmittel neben dem US-Dollar anerkannt. (1)

Zudem sind die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium von der Mehrwertbesteuerung ausgenommen. Und sie unterliegen auch nicht mehr der Kapitalertragssteuer. Es macht steuerlich für die Vertragsparteien folglich keinen Unterschied mehr, ob sie Transaktionen in US-Dollar oder in Gold-, Silber-, Platin- oder Palladiummünzen abwickeln. Die Annahme von Edelmetallen für schuldbefreiende Zahlungen in Arizona ist, wie in Wyoming auch, freiwillig.

Im US-Bundestaat Utah wurden bereits im März 2011 Gold und Silber als gesetzliche Zahlungsmittel akzeptiert ("Legal Tender Act of 2011") und zwar in Form von Gold- und Silbermünzen, die von der US-Münze begeben werden. Auch hier gilt: Gold- und Silbermünzen sind von der Umsatz- und Kapitalertragssteuer ausgenommen, und es wird auch hier niemand verpflichtet, Gold- und Silbermünzen als schuldbefreiendes Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Im größten US-Bundesstaat Texas wurden im Jahr 2013 Edelmetalle von der Umsatzsteuer befreit (in Texas gibt es keine bundesstaatliche Einkommenssteuer, so dass es auch keine Kapitalertragssteuer auf Edelmetalle gibt). Zudem wurde am 6. Juni 2018 der "Texas Bullion Depository" eröffnet ("Texas Bullion Depository"). Dabei handelt es sich um eine vom Staat Texas geführte Lagerstätte für Edelmetalle. US-Bürger können ein Konto eröffnen und ihr Edelmetall persönlich einliefern oder es per Post zusenden.

Die Kosten einer Einlagerung betragen derzeit zum Beispiel 0,5 Prozent für Edelmetallwerte bis zu 2.499.999,99 US-Dollar (eine Edelmetalldeposite in Höhe von 100.000 US-Dollar kostet also 500 USDollar pro Jahr). Das Texas Bullion Depository hat durchaus das Potential, späterfolgend als "Bank" zu agieren - und zwar indem es die Edelmetalle ihrer Kunden nicht nur einlagert und bewacht, sondern die Edelmetalle auch für Zahlungszwecke nutzbar macht.

Die bisher aufgeführten Beispiele zeigen, dass etwas in Bewegung gekommen zu sein scheint in Amerika, dass es hier nicht nur Worte, sondern auch handfeste Taten gibt, um Edelmetalle, insbesondere Gold und Silber, als Alternative zum US-Dollar zu etablieren beziehungsweise deren Renaissance als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu befördern. Die US-Bundesstaaten gehen dabei allerdings unterschiedliche Wege: über die Abschaffung der Umsatz- und Kapitalgewinnsteuer auf Edelmetalltransaktionen bis hin zur Anerkennung der Edelmetalle als gesetzliches Zahlungsmittel - wobei sie, im Gegensatz zum US-Dollar, bisher durchweg auf freiwilliger Basis, nicht per Zwang akzeptiert werden sollen.

Das Bestreben, die Besteuerung von Edelmetallen auch auf US-Bundesebene zu beenden, hat nun auch Washington D. C. erreicht: Am 7. September 2018 legte der US-Kongressabgeordnete Alex Mooney (ein Republikaner aus West Virginia) einen Gesetzesentwurf mit dem Titel "Monetary Metals Tax Neutrality Act" vor, durch den alle Bundessteuern auf Edelmetalle abgeschafft werden sollen; Umsatz- und Kapitalertragssteuer sollen für sie nicht mehr steuerlich relevant sein.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"