Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Centamin: Produktionszahlen der Goldmine Sukari im dritten Quartal

08.10.2018  |  Minenportal.de
Centamin Plc gab kürzlich die vorläufigen operativen Ergebnisse der Goldmine Sukari in Ägypten für das zum 30. September 2018 geendete Quartal bekannt. Demnach wurden in den drei Monaten im Tagebau 6,56 Mio. t Roherz gefördert. Der durchschnittliche Goldgehalt des aufbereiteten Materials lag bei 0,81 g/t. Im Untertagebau belief sich die Fördermenge auf 327.000 t Roherz mit einem Goldgehalt von 5,18 g/t. Die Gewinnungsrate in der Aufbereitung lag bei 88,7%.

Insgesamt betrug die Goldproduktion im Septemberquartal rund 117.700 oz und erhöhte sich gegenüber dem zweiten Quartal damit um 27%. Im Vergleich zum dritten Quartal 2017 verzeichnete das Unternehmen jedoch einen Rückgang um 25%.

Für die letzten drei Monate des Jahres rechnet Centamin mit einem Ausstoß von etwa 145.000 oz. Die Gesamtproduktion des Jahres würde dann im Bereich von 480.000 oz liegen.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Centamin Plc
Bergbau
A1JPZ6
JE00B5TT1872
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"