Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Silber - Verlängerter Winterschlaf?

15.04.2019  |  Thomas May
Nach dem Scheitern an der Widerstandsmarke bei 16,26 USD setzte bei Silber im Februar eine Gegenbewegung ein, die den Wert zunächst bis 15,00 USD drückte. An der Unterstützung kam es zu einer Erholung, die von den Bären jedoch bei 15,59 USD gestoppt wurde. Seither dominiert eine zweite, volatile Abwärtsbewegung, die den Kurs des Edelmetalls zuletzt auch unter die 15,00 USD-Marke einbrechen ließ.


Charttechnischer Ausblick:

Mit dem Unterschreiten der 15,00 USD-Marke wurde formal ein Verkaufssignal ausgebildet. Bislang hat sich die Abwärtsdynamik dadurch jedoch nicht erhöht. Dennoch dürfte es unterhalb des Zwischentiefs bei 14,86 USD zu einer Verkaufswelle bis 14,60 USD kommen. Darunter stünde eine Ausweitung bis 14,31 USD an.

Sollten sich die Bullen dagegen über die 15,00 USD-Marke zurückkämpfen, wartet bei 15,26 USD die nächste Hürde, an der eine Verkaufswelle einsetzen kann. Erst darüber wäre der Wert aus der unmittelbaren Gefahrenzone entkommen und könnte bis 15,59 USD ansteigen.

Open in new window

© Thomas May



Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"