Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Was soll bleiben? Der Mittelstand oder Kapitalfonds?

27.09.2020  |  Prof. Dr. Eberhard Hamer
Die Bundesregierung hat im März einen Wirtschaftsstopp für Monate verkündet, welcher die Geschäftstätigkeit in manchen Branchen abrupt beendete.

Seitdem findet wegen der Corona-Auflagen - des Mundschutzes, des Abstandes u.a. - in manchen Branchen nur noch reduziertes Geschäft statt. Die Umsätze vor allem im Einzelhandel, der Hotellerie, der Gastronomie, der Vergnügungsindustrie und vielen anderen Branchen sind radikal eingebrochen und die Aussichten nur nach den Behauptungen der Bundesregierung hoffnungsvoll, in Wirklichkeit aber krisenbestimmt düster.

Nicht nur privatrechtlich ist jeder für die Folgen seines Handelns verantwortlich; - auch politisch müsste der Staat haften, wenn er zwangsweise Wirtschaftstätigkeit beendet, die Konjunktur abwürgt und die Geschäftsmöglichkeiten ganzer Branchen vernichtet. Zumindest müsste der Staat alles in seiner Macht Stehende tun, um die von ihm zerstörte Existenz der Firmen noch zu erhalten.
    1. Dazu hat der Autor schon mehrfach vorgeschlagen, der Staat sollte die Umsatzsteuervorauszahlung aufheben und die Fälligkeit der Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang stellen. Das würde 176,5 Milliarden Euro Zwangsdarlehen der Firmen an das Finanzamt mobilisieren, also den Betrieben ca. 16% ihres Umsatzes finanzielle Luft verschaffen, ohne dass dem Staat per saldo Ausfälle mittelfristig drohen.

    Dies wäre immerhin eine Kurzfristmaßnahme zum Atemholen der Betriebe.

    2. Es gibt noch eine zweite Notmaßnahme: Durch den von der Bundesregierung erzwungenen Geschäftsausfall und Umsatzrückgang bleiben die Firmen bei dramatisch verminderten Einnahmen auf hohen Fixkosten sitzen.

    Ein Beispiel: Eine Gastronomie am Stadtrand Hannover hat monatlich 10.000,- Euro Miete an einen Fonds zu zahlen. Wenn aber nur drei bis 10 Kunden mittags oder abends die Gaststätte besuchen, ist diese Miete nicht mehr tragbar, ist also das Ende der Firma zwangsläufig.

    Warum soll nur der Mittelstand die Folgen des Regierungs-Wirtschaftsstopps büßen und nicht das Großkapital? Die meisten Gewerbeimmobilien gehören inzwischen internationalen Fonds der angelsächsischen Hochfinanz. Den Fonds jedenfalls schadet ein Ausfall von Miete weniger als den mittelständischen Einzelhändlern, Gastwirten oder Hoteliers die hohen Innenstadtmieten.

    Will man den Mittelstand erhalten, statt das Großkapital zu verschonen, müsste man letzteres an dem Schaden beteiligen, muss der Mittelstand die Miete für die Geschäftslokale der Konzerne und Fonds mindern können, damit nicht die Kapitalfonds den Tod ihrer mittelständischen Mieter durch die hohe Miete verursachen, aber selbst ungeschoren davonkommen können.

Das Mittelstandsinstitut Niedersachsen fordert deshalb die Regierung auf, ein Corona-Sonderkündigungsrecht gewerblicher Mieten schnellstmöglich zu beschließen, damit wir damit die bedrohten Innenstadtläden (Gaststätten, Hotels und Dienstleister) retten.

Zögert die Regierung oder lässt sie sich wieder von der Konzernlobby bremsen, werden im nächsten halben Jahr eine Million Mietbetriebe im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie und in der innerstädtischen Vergnügungsindustrie sterben. Dies wird nicht ohne Folgen für die Qualität der Städte bleiben. Auch diese werden veröden, riesige Leerstände werden dann den Vermieterkonzernen ohnehin Mietausfall bescheren.

Wollen wir die Innenstädte retten, müssen wir das innerstädtische Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie und andere innerstädtische Dienstleister so schnell wie möglich retten. Dazu sind nicht umfangreiche Subventionen oder Darlehen geeignet, welche die Last der Betriebe noch erhöhen, sondern müsste die Regierung sofort ein Corona-Mietenkündigungsgesetz verabschieden, um die wichtigsten und tödlichsten Fixkosten dieser innerstädtischen Dienstleistungsbetriebe zu reduzieren.

Die Umsätze des Booms sind für immer vorbei, auch die Gewinne. Und unsere Betriebe haben durch die höchsten Abgaben (Steuern und Sozialabgaben) der Welt in Deutschland (nach Belgien) auch kaum Möglichkeiten gehabt, Gewinnreserven anzulegen, um Krisenzeiten zu überstehen.

Ein Sonderkündigungsrecht der gewerblichen Mieten dagegen wäre eine dringend notwendige Kurzfristentlastung. Gerade diese brauchen wir in der gefährlichsten Phase der beginnenden Weltwirtschaftskrise.

Der Wirtschaftsstopp und die Höchstbesteuerung durch die Regierung verlangen eben außerordentliche Hilfsmaßnahmen für die unschuldig Geschädigten. Der Mittelstand muss von seinen überhöhten Boom-Fixkosten herunter, um auf der durch Corona verminderten Geschäftsbasis überleben zu können.

Für die Vermieterkonzerne ist dieser Weg der Mietsenkung letztlich ebenfalls vorteilhafter, als auf die Mieter künftig ganz verzichten zu müssen.
Und für die Städte wäre das Überleben des Innenstadtgewerbes ebenfalls eine Überlebensnotwendigkeit.

Altmaier handle endlich!


© Prof. Dr. Eberhard Hamer


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"