Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Altaley Mining: Finanzergebnisse des zweiten Quartals

31.08.2021  |  Minenportal.de
Altaley Mining Corp. meldete gestern die Finanz- und Betriebsergebnisse für die drei Monate zum 30. Juni 2021.

Während des zweiten Quartals ergab sich demnach ein operativer Gewinn von 9,1 Mio. CAD. Der Gesamtgewinn erreichte 7,6 Mio. CAD.

Der Bruttoumsatz in Höhe von 24,5 Mio. CAD wurde durch den Verkauf von 11.854 Tonnen Zinkkonzentrat mit einem Durchschnittsgehalt von 46% Zink und 639 g/t Silber erzielt. Das Unternehmen verkaufte zudem 2.668 Tonnen Bleikonzentrat mit einem durchschnittlichen Bleigehalt von 22%, 723 g/t Silber und 5,7 g/t Gold.

Während des Quartals produzierte das Unternehmen 11.812 Tonnen Zinkkonzentrat mit einem durchschnittlichen Gehalt von 46% Zink, 2,13 g/t Gold und 656 g/t Silber. Das Unternehmen produzierte außerdem 2.648 Tonnen Bleikonzentrat mit einem Durchschnittsgehalt von 22% Blei, 6,27 g/t Gold und 751 g/t Silber.

Der operative Cashflow vor Änderungen des nicht cashwirksamen Betriebskapitals erreichte 6,5 Mio. CAD.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Luca Mining Corp.
Bergbau
A3D74X
CA54929M1068
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"