Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Barrick hebt Dividende an

04.05.2022  |  Minenportal.de
Barrick Gold Corp. hat heute die Ausschüttung der Dividende für das erste Quartal 2022 angekündigt. Diese wird 0,20 US-Dollar je Aktie betragen. Diese Dividende setzt sich aus einer vierteljährlichen Basisdividende von 0,10 US-Dollar pro Aktie und einer leistungsbezogenen Dividendenerhöhung von zusätzlichen 0,10 US-Dollar pro Aktie zusammen.

Die Ausschüttung erfolgt laut Angaben des Unternehmens am 15. Juni 2022 an alle per 27. Mai 2022 eingetragenen Aktionäre.

"Unsere starke operative Leistung und unser solider Nettobarmittelbestand ermöglichen es uns, unseren Aktionären eine höhere Dividende zu zahlen", erklärte Graham Shuttleworth, Senior Executive Vice-President und Chief Financial Officer. "Wir glauben, dass dies den Vorteil der Leistungsdividendenpolitik zeigt, die wir im Februar angekündigt haben, einschließlich der Orientierung, die sie unseren Aktionären für zukünftige Dividendenströme bietet."

© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Barrick Gold Corp.
Bergbau
870450
CA0679011084
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"