Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Jährliche Inflationsrate im Euroraum auf 7,0% gestiegen; Rückgang in der EU auf 8,1%

17.05.2023  |  Presse
Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im April 2023 bei 7,0%, gegenüber 6,9% im März. Ein Jahr zuvor hatte sie 7,4% betragen. Die jährliche Inflationsrate in der Europäischen Union lag im April 2023 bei 8,1%, gegenüber 8,3% im März. Ein Jahr zuvor hatte sie 8,1% betragen. Diese Daten werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Die niedrigsten jährlichen Raten wurden in Luxemburg (2,7%), Belgien (3,3%) und Spanien (3,8%) verzeichnet. Die höchsten jährlichen Raten wurden in Ungarn (24,5%), Lettland (15,0%) und Tschechien (14,3%) gemessen. Gegenüber März ging die jährliche Inflationsrate in zweiundzwanzig Mitgliedstaaten zurück und stieg in fünf an.

Im April kam der höchste Beitrag zur jährlichen Inflation im Euroraum von "Lebensmitteln, Alkohol und Tabak" (+2,75 Prozentpunkte, Pp.), gefolgt von "Dienstleistungen" (+2,21 Pp.), "Industriegütern ohne Energie" (+1,62 Pp.) sowie "Energie" (+0,38 Pp.).

Open in new window

Open in new window

© eurostat
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"