Suche
 
Folgen Sie uns auf:

SPDR: Fonds kann Gewinne der Vorwoche in KW 31 nicht vollständig halten

04.08.2025  |  Redaktion
Nachdem der weltweit größte Gold-ETF, der SPDR Gold Trust, in der vorherigen Woche solide angestiegen war, zog er sich in der 31. Kalenderwoche wieder etwas zurück. Trotz fehlender Ausgleichsbewegungen hielten sich die Bestände über der Grenze von 950 Tonnen.

Wie auf der Website www.spdrgoldshares.com angegeben, beliefen sie sich am vergangenen Freitag auf 953,08 Tonnen. Am Freitag der Vorwoche waren es noch 957,09 Tonnen. Über das Wochenende folgten erste Abflüsse, sodass die Bestände am Montag um 0,86 Tonnen gefallen waren. Am Dienstag blieben die Bestände unverändert. Daraufhin folgten erneut Abflüsse von 0,86 Tonnen am Mittwoch, die sich am Donnerstag zum dritten Mal fortsetzten. Die Woche endete mit einem letzten Minus von 1,43 Tonnen am Freitag, sodass insgesamt 4,01 Tonnen im Vergleich zur Vorwoche abgeflossen waren.

Entwicklung der SPDR-Bestände in der vergangenen Woche:
• 28. Juli: 947,06 Tonnen
• 29. Juli: 954,80 Tonnen
• 30. Juli: 954,80 Tonnen
• 31. Juli: 957,09 Tonnen
• 01. August: 957,09 Tonnen


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"