Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Erwerbsteuer

Die Erwerbssteuer fällt ausschließlich beim Warenhandel zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern an. Im Unterschied zur Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern wird dieser Vorgang auch als innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet.

Analog zur Einfuhrumsatzsteuer aus Drittländern hat die Erwerbsteuer den Zweck, die gelieferten Gegenstände aus den EU-Ländern mit der gleichen Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) zu belasten - wie sie für inländische Erzeugnisse gilt.

Der Exporteur ist bei einer innergemeinschaftliche Lieferung von der Umsatzsteuer befreit (Bestimmungslandprinzip). Der Importeur kann die Erwerbsteuer als Vorsteuer abziehen.

 

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie bitte ihren Steuerberater oder ihr zuständiges Finanzamt.


Kategorie: Dies & Das

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Scripophilie ist die Leidenschaft für das Sammeln von Historischen Wertpapieren, die teils auch als Nonvaleurs bezeichnet werden.Die Passion für Historische Wertpapiere kam erst Mitte der 1970er Jahre auf.Die Vielfalt an Historischen Wertpapieren ist riesig. Schätzungen belaufen sich auf mehr als 30.000 verschiedene antike Aktien und Anleihen nur [...]
    Kategorie: Wirtschaft

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"