Die Erwerbssteuer fällt ausschließlich beim Warenhandel zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern an. Im Unterschied zur Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern wird dieser Vorgang auch als innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet.Analog zur Einfuhrumsatzsteuer aus Drittländern hat die Erwerbsteuer den Zweck, die gelieferten
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