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Lexikon

Bankrott

Der Fall des Bankrotts tritt ein, wenn ein Schuldner (eine natürliche oder juristische Person) seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllen kann.

Der Ausdruck Bankrott stammt aus dem italienischen "banca rotta" und bedeutet soviel wie "zerbrochene oder leere Bank". Im anglo-amerikanischen Sprachraum spricht man von "Bankruptcy".

Juristisch korrekt und sprachlich eindeutig bedeutet Bankrott die (kriminell) vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Zahlungsunfähigkeit. Das Gegenstück ist die Insolvenz bzw. der Konkurs.

Als Synonym für den Bankrott hat sich das Wort Pleite eingebürgert.


Kategorie: Wirtschaft

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