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Wann sind Teilenteignungen rechtlich?

21.05.2023  |  Prof. Dr. Eberhard Hamer

In der Regierung treiben die Grünen die realpolitischen Roten und die um ihre Existenz zitternden Gelben (FDP) zu immer mehr Zwangsmaßnahmen gegen Personen und Vermögen der Bürger. Offenbar ist die Angst einer Mehrheit der Bürger vor der grünen Apokalypse so groß, dass diese selbst unvernünftige grüne Zwänge gegen sich dulden.

Dabei gehen die grünen Zwangsmaßnahmen immer stärker in Richtung Enteignung und in Kollision mit dem Grundgesetz.

Enteignung ist nach Art. 14 des Grundgesetzes ein Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum. Das Eigentum als Ergebnis der Sparsamkeit und des Fleißes der Bürger darf nur mit Entschädigung entzogen werden und nur zum Wohle der Allgemeinheit. Letzteres allerdings unterstellen die Grünen bei allen grünen Maßnahmen von vornherein.

Sie haben sich allerdings auch daran gewöhnt, zunehmend Eingriffe in das Eigentum der Bürger auch ohne Entschädigung aus dem von ihnen behaupteten „grünen Allgemeinwohl“ vorzunehmen:


So wurde seit Formulierung der Eigentumsgarantie in Art. 14 des Grundgesetzes das grundsätzliche Eigentumsrecht der Bürger durch immer mehr Eingriffe des Staates – vor allem seit der grünen Machtübernahme – angeknabbert, reduziert und durch Auflagen, Kontrollen und Nutzungsvorschriften bis zur wirtschaftlichen Teilenteignung vermindert, ohne dass die Gerichte diese Eingriffe als eigentumsgleichen Eingriff zurückgewiesen hätten. Das Eigentumsrecht der Bürger schwindet und wird in der kommenden Währungsreform mit anschließendem Lastenausgleich in Deutschland mehr schwinden als im Ausland.

Die eigentlich gedachte Eigentumsgarantie des Artikel 14 GG hat gegen eine ideologische Politik nicht gehalten, der Vorbehalt "sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen" war das Einfallstor für ideologische Eingriffe und Manipulationen in die Eigentumsobjekte der Bürger – das Auto, das Haus, die landwirtschaftliche Nutzung u.a. Solange also die Bürger die grüne Ideologie tolerieren, werden sie auch deren Eigentumsangriffe mitmachen.

Und für die grünen Eingriffe in das Wohnungseigentum kommt den Enteignern zugute, dass Deutschland nur 40% Wohnungseigentum hat, also ein Mietervolk ist, welches mehrheitlich als Mieter gegen das Wohnungseigentumsrecht steht. Und im Kampf der Grünen gegen die Landwirtschaft ist ebenfalls nur eine Minderheit von 2% der Bevölkerung betroffen, welche trotz ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung parlamentarisch weitgehend an Bedeutung verloren hat.

Es ist erstaunlich, mit welcher Gelassenheit die Menschen dulden, dass ein Öko-Minister, der von Wirtschaft keine Ahnung hat, ihnen die Früchte ihres lebenslangen Fleißes entzieht, die Geldvermögen und ihre Alterssicherung durch Schulden (Geldentwertung und Inflation) vernichtet und ihr Sachvermögen (Auto, Wohnung) durch Verbote, Auflagen und Kontrollen nicht nur entwertet, sondern auch den Gebrauch verhindert.

Dabei ist dieser Minister und sein korrupter Clan nur von 20% der Wähler gewählt, also schon bei der Wahl von 80% nicht gewünscht. Dass sie ihn trotzdem unsere Wirtschaft und unser Eigentum zerstören lassen, ohne Massenproteste (wie in Frankreich), ist wohl traditionellem deutschen Obrigkeitsdenken zu verdanken.

Erst wenn wir wieder politische Bedingungen schaffen, dass das Eigentum der Menschen wieder sicher ist, lohnt es sich wieder für die Bürger, fleißig zu sein und zu sparen, was die Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufstieg jedes Einzelnen und der Volkswirtschaft ist.

Der kommende Zusammenbruch grüner Politik im Wirtschaftscrash muss wohl erst die notwendige Toleranzwende bringen.


© Prof. Dr. Eberhard Hamer
Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V.


¹ Vgl. Hamer, E. (Hrsg.) "Visionen 2050", Hannover 2016, S. 64 ff.
² In Frankreich gibt es allerdings etwa 80% Immobilieneigentümer, in Deutschland nur die Hälfte
³ Ein 300 km langer Nord-Süd-Streifen entlang der ehemaligen Zonengrenze, der nicht mehr bewirtschaftet werden darf