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Kommt jetzt die Enteignungswelle?

23.03.2024  |  Prof. Dr. Eberhard Hamer

Liest man in historischen Schriften oder bei Marx über die Armut unserer Bevölkerung noch vor 200 Jahren, so kann man nicht glauben, dass wir erst 1811 die Bauernbefreiung hatten (bis dahin waren die Bauern hörig). Oder liest man Schilderungen über die Armut der Weber und der Fabrikarbeiter noch im 19. Jahrhundert, so muss einem unser heutiger Wohlstand paradiesisch vorkommen. Selbst wer nicht arbeiten will, bekommt Existenzgarantie zur gleichen "Teilhabe am gesellschaftlichen Leben".

Die Wohlstandsentwicklung ist aber nicht kontinuierlich verlaufen, sondern hatte tiefe Einschnitte mit wieder Massenarmut, etwa nach dem 1. Weltkrieg, in der Weltwirtschaftskrise 1929 und durch den Kriegszusammenbruch 1945.

Immer wieder haben sich der deutsche Mittelstand und seine Arbeiter mit ungeheurem Fleiß und Sparsamkeit aus der Not wieder emporgearbeitet und nicht nur für sich selbst, sondern auch allgemeinen Wohlstand geschaffen. Das "Wirtschaftswunder" nach dem letzten Weltkrieg ist ein Beispiel dafür.

Grundlage für die Bürger, sich selbst Vermögen zu schaffen, war das Selbstverantwortungssystem der Marktwirtschaft, welches jedem Menschen die Früchte seiner Arbeit vor allem selbst zusprach; - ganz im Gegensatz zum Staatsverwaltungssystem der DDR, welches die wirtschaftlichen Früchte der Bevölkerung zuerst dem Staat vorbehielt. Der Gegensatz beider Wirtschaftssysteme zeigt, dass die Menschen für sich selbst fleißiger sind als für den Staat, dass privates Vermögen den Menschen mehr wert ist als öffentliches Kollektivvermögen.

Deshalb wurde 1949 im Grundgesetz eine Eigentumsgarantie (Art. 14) festgelegt: Das "Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."

Allerdings wird eine Einschränkung sowohl beim Gebrauch des Eigentums als auch für Enteignungen "zum Wohl der Allgemeinheit" vorgesehen. Letztere allerdings nur mit Entschädigung.

Fast 50 Jahre haben wir mit dieser Eigentumsgarantie sorglos gelebt, haben Vermögen in dem Bewusstsein angesammelt, dass uns der Staat dies nicht rauben könne und haben deshalb auch finanz- oder sozialpolitische Eingriffe des Staates in der falschen Annahme hingenommen, dass diese nie auf Kosten unseres privaten Wohlstands gehen würden, wie z.B.


Wir hätten für einen Teil dieser leichtsinnigen Ausgaben und Zahlungsversprechen längst büßen müssen, wenn nicht unsere Finanzpolitiker und Zentralbanken die Geldmenge hemmungslos vermehrt hätten und die Schulden sogar noch als "Sondervermögen" salonfähig gemacht hätten. Selbst Millionenverschuldungen wie der Corona-Fonds oder der Green Deal der EU (mit Haftung Deutschlands) brachten lediglich die gesamte deutsche Finanzwissenschaft in Aufruhr (und daraus die Gründung der AfD), ließen aber die Bevölkerung kalt, weil sie die Wirkung auf sich selbst noch nicht spürte.

Die Bevölkerung glaubt eben immer noch, dass "öffentliche Schulden" ewige Schulden seien (Soros), nicht rückzahlbar und deshalb für den Privatmann nicht gefährlich.

Diese Täuschung fliegt nun auf. Der unsolide Staat greift immer mehr, erst indirekt und dann direkt, auf das Geld und das Vermögen seiner Bürger zu. Nur wer nichts hat, dem wird nichts genommen. Wer was hat, der muss bluten:





Wie schnell diese Enteignungen auf uns Bürger zukommen, hängt davon ab,

Finanzpolitiker rechnen damit nicht erst langfristig.


Fazit:

Der Bürger fällt nicht nur privat mit seinem Besitz durch private Kriminalität immer stärker unter die Räuber; - trotz grundgesetzlicher Eigentumsgarantie ist der eigene Staat für ihn sogar größte Vermögensgefahr.

Wirtschaftliche Enteignungen finden bereits in großem Umfang nicht nur monetär, sondern auch real statt, ohne dass der Staat wie in Art. 14 GG vorgesehen, dafür entschädigt. Der große Schlag gegen unser Finanzvermögen (90%) und unser Immobilienvermögen (40 – 50%) wird bereits vorbereitet und wird mittelfristig kommen.

Nur Gold kann der Staat nicht greifen. Verbietet er nämlich den Handel und oder den Besitz von Gold, steigen erfahrungsgemäß dessen Preis und Wert, hat die Eigentumsbeschränkung für den Goldbesitzer Wertsteigerungsfolgen.


© Prof. Dr. Eberhard Hamer
Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V.