GoldSeiten.de - Gold & Silber, Münzen und Barren sowie Minengesellschaften

Alasdair Macleod: Gold-Konfiszierung in den USA

06.11.2025  |  Presse anonym

Eine potenzielle Konfiszierung von Gold durch die US-Regierung ist ein Thema, das immer wieder auftaucht. Dieser Artikel befasst sich mit der Wahrscheinlichkeit und den praktischen Schwierigkeiten einer solchen Maßnahme.


Die Bedeutung von Eigentumsrechten

In Bezug auf die von US-Präsident Roosevelt am 5. April 1933 unterzeichnete Executive Order 6102 hat sich ein wesentlicher Irrtum eingeschlichen. Anders, als viele Goldbugs behaupten, wurde mit der Durchführungsverordnung keine Konfiszierung von Gold angeordnet. Sie verbot den Besitz von Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikaten im Wert von über 100 US-Dollar – mit Ausnahme von bestimmten Sonderfällen und Sammlungen.

Jede Person war dazu verpflichtet, die darüber hinausgehenden Mengen bis zum 1. Mai 1933 bei der US-Notenbank abliefern, wofür sie im Gegenzug 20,67 US-Dollar pro Unze erhielt. Dass es sich nicht um eine Konfiszierung, sondern um eine erzwungene Einlösung handelte, ist ein ganz wesentlicher Unterschied, da die Eigentumsrechte technisch gesehen nicht verletzt wurden. Was verloren ging, war das Recht auf zukünftigen Besitz von Gold.

Vor diesem Hintergrund wäre eine neuerliche Executive Order, die sowohl Goldbesitz als auch Goldeigentum insgesamt konfiszieren würde, nicht nur ein entscheidender Vorstoß der Bundesgewalt, sondern zugleich ein Präzedenzfall für die Konfiszierung aller Arten von Eigentum.

Sollte eine zukünftige US-Administration jedoch Schritte unternehmen, mit denen die Eigentumsrechte an Gold per Konfiszierung ausgehebelt würden, dann hätte das denkbar schwere Konsequenzen.

Ausländische Eigentümer an US-Gütern, sowohl materiellen als auch immateriellen (Letztere belaufen sich auf mindestens 40 Billionen US-Dollar, Erstere lassen sich nicht beziffern), würden zu der Auffassung gelangen, dass sie womöglich als nächstes ins Visier geraten. Es würde im Extremfall zu Panikverkäufen führen, die den Wert der in US-Dollar notierten Vermögenswerte als auch den Wert des US-Dollars an sich einbrechen ließen. Aus diesem Grund ist es unwahrscheinlich, dass sich eine US-Administration für diesen Weg entscheiden wird.

Die Frage der Eigentumsrechte war auch der Grund, warum die Verordnung F.D. Roosevelts einen Umtausch von Gold in den entsprechenden US-Dollarbetrag erzwang. Wer sein Gold unter Zwang umtauschte, erlitt dabei, rechtlich gesehen, keinen Wertverlust, da ein Goldstandard mit festem Wechselkurs seit 1900 gesetzlich verankert war. Dass F.D. Roosevelt anschließend den US-Dollar abwertete, ist eine andere Frage.


Praktische Auswirkungen

Ein staatlich erzwungener Goldumtausch in Fiat-Dollar würde heute wahrscheinlich auf starken Widerstand in der amerikanischen Bevölkerung stoßen, vielleicht sogar so stark wie in der Frage des Rechts auf Waffenbesitz. Es bestünde die Gefahr, dass sich eine Welle der öffentlichen Entrüstung gegen die Regierung entfalten würde. Zudem wäre die Einführung einer solchen Maßnahme wahrscheinlich als Reaktion auf einen zusammenbrechenden US-Dollar zu verstehen, als Versuch also, eine sich sichtlich verschlechternde Situation zu stabilisieren – sichtbar für eine Bevölkerung, die die Propaganda der Regierung nicht mehr ohne Weiteres hinnimmt.

Hinzu kommt das Problem der Derivate, die 1933 noch keine dominante Rolle im Goldhandel spielten. Eine solche Maßnahme wären das Ende der Comex-Kontrakte. Ihr Wegfall würde die amerikanischen Bullionbanken und Marktmacher überaus verwundbar machen und in der Folge auch Störungen an den Londoner Terminbörsen verursachen. Es wäre ein Geschenk an die Shanghaier Terminbörse, die, gemeinsam mit der Shanghaier Goldbörse, zum unangefochtenen Weltmarktführer in allen Formen des Goldhandels aufsteigen würde.

Allerdings bleiben die Beweggründe von Politikern stets ein unsicherer Faktor, da sie sich, wie die Geschichte immer wieder zeigt, häufig dem gesunden Menschenverstand widersetzen. Wenn der US-Dollar fällt und der in US-Dollar bewertete Goldpreis steil steigt, könnte die Versuchung, gegen die angeblichen Profiteure der Dollar-Misere vorzugehen, zu groß sein, um ihr zu widerstehen. Das Problem ist nur, wie man dabei vorgeht.


Auf welcher Grundlage fände der Umtausch statt?

Nachdem wir eine rigorose Konfiszierung ausgeschlossen haben, wollen wir jetzt die praktischen Aspekte eines Umtauschs von Gold in US-Dollar betrachten. Nach US-amerikanischem Recht bewertet die Bundesregierung Gold mit 42,22 US-Dollar pro Unze. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Durchsetzung dieses Umtauschkurses zu Recht als Konfiszierung der Differenz angesehen würde, da der Marktwert tausende Dollar höher liegt.

Ausländische Eigentümer von US-Gütern würden dies sicherlich als Konfiszierung betrachten, auch wenn sie möglicherweise davon nicht betroffen wären, was die oben beschriebenen Folgen hätte. Daher müsste der US-Dollar offiziell mindestens auf den aktuellen Wert gegenüber Gold abgewertet werden, was de jure der Anerkennung einer de facto gegebenen Situation entspräche.

In den letzten Jahren haben einige Kommentatoren eine Gold-Neubewertung empfohlen, um die Bilanz der US-Notenbank zu stärken. Abgesehen vom Problem der Dollarabwertung würde ein Zwangsumtausch von Gold in US-Dollar auch voraussetzen, dass der US-Dollar wieder zu einem glaubwürdigen Goldstandard zurückkehrt, so wie es 1933 der Fall war. Mit anderen Worten: Es würde nicht ausreichen, nur einen verpflichtenden Wechselkurs anzukündigen, man müsste sich ebenso verpflichten, diesen Gold-Dollar-Wechselkurs auch aufrechtzuerhalten.



Wie der Wechselkurs für einen neuen Goldstandard aussehen würde, ist für uns nicht weiter relevant, weil wir ihn, zum jetzigen Zeitpunkt, einfach ausschließen können. Jeder glaubwürdige Goldwechselkurs erfordert eine radikales Neudenken staatlicher Wirtschaftspolitik, was politisch inakzeptabel und rechtlich unmöglich wäre, insofern die vom Staat zwingend zu leistenden Ausgaben nicht weitreichend geändert werden.

Die Goldfrage, so scheint es, würde der Regierung somit unnötig viele Probleme bei der Umsetzung bereiten. Mit ziemlicher Sicherheit würden solche Maßnahmen auch den US-Dollarpreis für Gold in die Höhe treiben, weil das inländische Angebot schlichtweg versiegen würde. Angesichts einer respektlosen Öffentlichkeit würde es jedoch weiterhin eine verdeckte Nachfrage geben, die wahrscheinlich sogar anwachsen würde, z.B. indem physisches Gold in ausländischen Rechtsgebieten gelagert wird. Auf der Suche nach Gold-Alternativen würde es zudem einen Ansturm auf Silber geben, der die Marktallokation bei diesem kritischen Industrierohstoff stören würde.

Ausländische Dollarbesitzer würden mit ziemlicher Sicherheit genau das Gegenteil dessen machen, was eine Durchführungsverordnung bezweckt; sie würden ihre US-Dollars gegen Gold eintauschen, was den erforderlichen Goldstandard enorm belasten würde. Eines ist klar: Jeder Schritt, der darauf abzielt, Gold aus dem öffentlichen Besitz zu entfernen, birgt die Gefahr einer unnötigen Destabilisierung des US-Dollars.


Sind die US-Goldreserven noch vorhanden?

Seit Jahrzehnten stellen Goldbugs die Existenz der gesamten Goldreserve des US-Finanzministeriums in Frage. Und nachdem die Deutsche Bundesbank 2013 die Rückgabe von nur 300 Tonnen ihres bei der New Yorker Fed gelagerten zweckgebundenen Goldes gefordert hatte und die New York Fed auch den Antrag der Bundesbank auf Zugang, selbst nur zur Prüfung ihres Eigentums, abgelehnt hatte, bleibt die Frage nach der Existenz des zweckgebundenem Gold auch für andere Zentralbanken unbeantwortet.

Die Geschichte dieses Skandals reicht mit ziemlicher Sicherheit auf die Carry Trades der 1980er und 1990er Jahre zurück, als Gold, das zu einem annualisierten Zins von weniger als 2% geliehen werden konnte, für US-Dollar am Markt verkauft wurde, um damit US-Staatsanleihen zu kaufen, die in den frühen 1980er Jahren über 10% Rendite brachten und bis Mitte der 1990er Jahre auf ca. 5% sanken. Das Problem dabei war, dass dieses Gold aus Zentralbankenreserven stammte. Vermutlich wurde das Kursrisiko an Papiermärkten abgesichert, da kein physisches Metall zurückgegeben wurde.

Im Jahr 2002 kam der Analyst Frank Veneroso, der Informationen aus höchsten Quellen erhalten hatte, so auch von Terry Smeeton, dem Leiter des Devisen- und Goldgeschäfts der Bank of England, zu dem Schluss, dass bis zu diesem Zeitpunkt zwischen 10.000 und 16.000 Tonnen Zentralbankengold verliehen oder gegen US-Dollar getauscht worden waren.

In den Bilanzen der Zentralbanken sei dies nicht ersichtlich gewesen, da auch verliehenes und getauschtes Gold gemäß der Bilanzierungsregeln des IWF als Eigentum der Zentralbank ausgewiesen wird, auch wenn es sich nicht in ihrem Besitz befindet. Somit existiert bis heute eine enorme Lücke in den offiziellen Zahlen der Zentralbanken. Zudem stellt sich die Frage, wo sich diese Lücke befindet.

Ein Großteil des Zentralbankengoldes wurde in Finanzzentren gelagert, vorwiegend in New York und London. Die New York Fed und die Bank of England arrangierten jeweils Leasing- und Swap-Geschäfte, die Einnahmen zur Deckung der Lagerkosten generierten. Ich vermute, dass die Bank of England ihr für andere Zentralbanken vorgesehenes Gold strenger kontrollierte als die New York Fed, da die Amerikaner, gerade weil sie führend in der Anti-Gold-Propaganda und in ihrer Selbstüberschätzung waren, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Kurse durch den Verkauf von Goldbarren drückten.

Die Ironie der Geschichte dabei ist, dass ein Großteil dieses Goldes wahrscheinlich nicht, wie Veneroso es ausdrückte, "die Hälse asiatischer Frauen schmückt", sondern heimlich von China erworben wurde, nachdem die Volksbank von China 1983 mit ebendieser Aufgabe betraut worden war. Und wie das Fiasko um das Gold der Bundesbank zeigt, deuten die Indizien darauf hin, dass die US-Regierung nicht mehr über das ihr anvertraute zweckgebundene Gold verfügt und möglicherweise auch die eigenen Goldbestände aufs Spiel gesetzt hat.

Somit sind die USA nicht nur in ihren Beziehungen zu anderen Zentralbanken, deren Gold sie veräußert haben, stark beeinträchtigt, sie könnten zudem über deutlich weniger Gold verfügen, als offiziell angegeben wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Neuauflage der Verordnung F.D. Roosevelts praktisch unmöglich wäre, weil sie eine vollständige Konfiszierung erfordern würde, die gegen das Eigentumsrecht verstößt und weil sie darüber hinaus auch den US-Dollar noch weiter schwächen würde. Zwar lässt sich nicht abschätzen, wie tief Politiker in ihrer Dummheit noch sinken werden, dennoch gibt es genügend Hürden, die eine Umsetzung extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich machen. Darüber hinaus wäre das Ergebnis für Goldspekulanten äußerst positiv und für den US-Dollar suizidal.

Man sollte dennoch auf Nummer sicher gehen und Goldbarren außerhalb der USA lagern, nicht jedoch innerhalb des Bankensystems und auch nicht in Tresoren außerhalb der USA, die sich im Eigentum von US-Firmen befinden und von diesen betrieben werden.


© Alasdair Macleod
Matterhorn Asset Management AG



Dieser Artikel wurde am 31. Oktober 2025 auf www.goldswitzerland.com veröffentlicht.